Eine im Rahmen des VDV-Branchengesprächs „Mobility Lounge“ erstmals veröffentlichte Teilstudie bestätigt die bereits getroffenen Beschlüsse der PBefG-Findungskommission zu einer Regulierung des Personenbeförderungsgesetzes mit Augenmaß. Der Großteil der Studie des Beratungsunternehmens PTV Planung Transport Verkehr AG wurde bereits im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung veröffentlicht. In dem heute veröffentlichten aufbauenden Teil wird die Auswirkung von Rideselling auf den deutschen Mobilitätsmarkt bei einer weitgehend unkontrollierten Liberalisierung betrachtet. „Die Studie zeigt deutlich, dass es für Ridesharing-Angebote einer passgenauen Regulierung bedarf, um positive verkehrliche Effekte zu erzielen und zum Klimaschutz beizutragen. Die Eckpunkte der PBefG-Findungskommission bilden aus unserer Sicht dafür eine gute Basis – wir brauchen die Novelle allerdings noch in dieser Legislatur, damit alle Marktteilnehmer in einem verlässlichen Rechtsrahmen agieren können“, so Dr. Jan Schilling, Geschäftsführer ÖPNV beim VDV.

Insgesamt zeigt die Studie drei Szenarien, die die Auswirkung von Rideselling auf den städtischen Verkehr untersuchen. Zwei Szenarien wurden bereits veröffentlicht, das dritte Szenario wurde ergänzend bei den Gutachtern beauftragt. Das Neue an diesen Szenarien ist, dass diese erstmals ausschließlich die Auswirkungen auf den deutschen Markt betrachten und nicht, wie bislang bei anderen Untersuchungen, mit internationalen Erkenntnissen arbeiten.

Parlamentarische Debatte in dieser Legislatur abschließen
Aus Branchensicht bedürfen insbesondere noch drei Punkte der weiteren Diskussion im parlamentarischen Verfahren: „Die Rückkehrpflicht beim Mietwagen muss auf jeden Fall beibehalten werden, einschließlich einer echten und durchsetzbaren Kontrolle und eine Sanktionierung auch von Vermittlern bei Verstößen etwa über eine Nachunternehmerhaftung. Darüber hinaus muss die Genehmigungspflicht für Vermittler so ausgestaltet sein, dass Umgehungen nicht möglich sind. Und letztlich brauchen wir mehr denn je faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure bei der Datenweitergabe und eine Vermeidung von Doppelregulierung in diesem Bereich“, so Schilling abschließend.

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