„Es ist erfreulich, dass der Offene Brief an die Mitglieder des Richterwahlausschusses, mit dem der djb im Sommer auf die nach wie vor bestehende Benachteiligung von Frauen bei der Wahl zu den obersten Bundesgerichten hingewiesen hatte, offensichtlich weiterhin Wirkung zeigt.“, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig die Wahl von zwei neuen Bundesrichterinnen für das Bundesverwaltungsgericht und einer neuen Bundesrichterin für den Bundesfinanzhof am 8. Oktober 2020. Gleichwohl sind auch bei dieser Wahl mit vier neuen Bundesrichtern wieder mehr Männer als Frauen an oberste Bundesgerichte gewählt worden. „Geht es mit so kleinen Schritten weiter, bleiben wir von einer paritätischen Besetzung der Bundesgerichte auch in den kommenden Jahren weit entfernt.“, so Wersig.

„Hinzu kommt die völlige Intransparenz der Bundesrichterwahlen, die in diesem Jahr mit der fehlenden Bekanntmachung der Wahltermine neue Ausmaße erreicht hat.“, kritisiert Wersig weiter. Nachdem das Justizministerium im Januar die Wahl von neuen Bundesrichter*innen für den 12. März 2020 angekündigt hatte, fand die Wahl – ohne vorherige Ankündigung – tatsächlich erst am 2. Juli 2020 und nur für den Bundesgerichtshof statt. Von der Wahl für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof am 8. Oktober 2020 erfuhr die Öffentlichkeit erst mit Pressemitteilung vom selben Tag, die allerdings erst am Vormittag des 9. Oktober 2020 veröffentlicht wurde. „Diese Geheimniskrämerei muss ein Ende haben. Sie ist nicht nur für die Kandidat*innen eine Zumutung. Die Wahltermine und die Wahllisten müssen veröffentlicht werden.“, fordert Wersig. „Nur wer weiß, wer wann zur Wahl steht, kann den Ausgang der Wahl – ggf. kritisch – bewerten. Und nur eine solche Transparenz wird der durch die Wahl vermittelten demokratischen Legitimation der Bundesrichter*innen gerecht.“

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