Bei der Durchsuchung eines Sportboots in Worms und des Wohnhauses des Sportbootbesitzers deckten Einsatzkräfte des Hauptzollamts Karlsruhe einen vermeintlichen Heizölmissbrauch auf. Zudem wurden drei Waffen sichergestellt.

Am 15. Oktober 2020 vollstreckten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege und der Wasserschutzpolizei Ludwigshafen einen vom Amtsgericht Karlsruhe erlassenen Durchsuchungsbeschluss. Gegen zwei Beschuldigte besteht der Verdacht der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung aufgrund der zweckwidrigen Verwendung von markiertem Heizöl als Kraftstoff. Im ersten Ergebnis konnte belegt werden, dass der 57-jährige Hauptbeschuldigte sein Sportboot mit Heizöl anstatt mit Diesel betankte. Auch konnten das Pumpwerkzeug, welches zum Umfüllen des Heizöls benötigt wurde, als Tatmittel sowie zwei vollständig entleerte Heizölbehälter sichergestellt werden. Darüber hinaus wurden drei verbotene Waffen und Munition auf dem Boot aufgefunden. Bei einer der Waffen handelt es sich um einen Revolver aus dem 1. Weltkrieg, der von der französischen Armee geführt wurde. Neben der Steuerhinterziehung wird sich der Bootsbesitzer nun auch wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

Aufmerksam wurde das Hauptzollamt Karlsruhe auf den Sachverhalt durch eine Mitteilung der Wasserschutzpolizei Ludwigshafen, die im Hafen von Worms bereits im September einen beladenen Anhänger mit Heizölbehältern feststellten. Erste Vorortermittlungen ergaben den Verdacht, dass der Besitzer eines Sportbootes dieses mit Heizöl betankte. Das Amtsgericht Karlsruhe erlies aufgrund der bereits gewonnenen Erkenntnisse einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformation:

Heizöl ist ein rot eingefärbter und gekennzeichneter Heizstoff, der günstiger besteuert wird. Die Energiesteuer für Heizöl beträgt 61,35 Euro je 1.000 Liter, Dieselkraftstoff wird mit 470,40 Euro je 1.000 Liter besteuert. Das Heizöl mit dem günstigeren Steuersatz ist jedoch zweckgebunden und darf ausschließlich zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen nach den §§ 3 und 3a EnergieStG verwendet werden.
Um festzustellen, ob im Tank eines Fahrzeugs oder Bootes Dieselkraftstoff oder Heizöl bevorratet wird, saugen die Zöllner mittels eines Gashebers Kraftstoff aus dem Tank an. Bei der Sichtkontrolle im dazugehörigen Schauglas kann bereits die ungewöhnliche Rotfärbung des Treibstoffes auffallen. Ergänzend wird ein chemischer Test durchgeführt, der anzeigt, ob die Probe auch den Markierstoff von Heizöl enthält. Bei einem festgestellten Heizölanteil von mehr als einem Prozent liegt Heizölverdieselung vor und der gesamte Tankinhalt ist mit dem Differenzsteuersatz zwischen 470,40 € und 61,35 € zu versteuern.

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