Selbstständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen den Anforderungen des Wasserhaushaltgesetztes und der Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Typische Anlagen hierbei sind beispielsweise Tank- bzw. Gefahrstofflager, Fass- und Gebindelager, Tankstellen, Rohrleitungsanlagen, Hydraulik- oder metallbearbeitende Anlagen.

Zum Schutz der Gewässer vor nachteiliger Veränderung ihrer Eigenschaften müssen Betreiber etwaiger Anlagen für die Dichtheit ihrer Anlage und Funktionsfähigkeit der zugehörigen Sicherheitseinrichtungen sorgen und eigenständig überwachen. Darüber hinaus hat er den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage von Sachverständigen nach AwSV prüfen zu lassen. Vor Inbetriebnahme bzw. bei wesentlicher Änderung, wiederkehrend (i.d.R.) alle 5 Jahre oder bei Stilllegung von Anlagen werden solche Sachverständigen-Prüfungen von den Wasserbehörden gefordert.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema, benötigen Sie eine Prüfung nach AwSV und wünschen sich ein Angebot? Wenden Sie sich gerne an Patrick Bastian.

Über die GUTcert GmbH

Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.

Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.

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