Der BDI fordert eine ehrliche Debatte über den Einsatz von Mindestvorgaben zur Krankenhausplanung.

„Die Intention der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG), die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen im Pflegedienst zu verbessern, ist absolut richtig. Nicht umsonst haben wir als BDI ein ähnliches Instrument auch für den ärztlichen Dienst gefordert. Denn auch hier hat die Arbeitsverdichtung stark zugenommen. Mindestvorgaben müssen aber immer Hand in Hand mit einer bedarfsgerechten Krankenhausplanung gehen. Sonst laufen wir Gefahr, unsere knappen Ressourcen an den falschen Stellen einzusetzen“, stellt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck klar.

„Das Aussetzen der PpUG auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass diese starren Vorgaben kein geeignetes Mittel für eine bedarfsgerechte Personalbemessung sind. Stattdessen hat der Gesetzgeber ein weiteres Bürokratiemonster erschaffen. Dabei müssten wir gerade Dokumentationspflichten abbauen, um wieder mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten zu haben“, so Neumann-Grutzeck weiter.

Zum dritten Mal legt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Ersatzvornahme Personaluntergrenzen für pflegeintensive Abteilungen in den Krankenhäusern fest, nachdem die Selbstverwaltungspartner GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft sich nicht auf gemeinsame Vorgaben einigen konnten. Die Untergrenzen werden ab 2021 sogar auf drei weitere pflegeintensive Bereiche – Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und Pädiatrie – ausgeweitet.

„Wo es gelingt, Pflegepersonal zu akquirieren, führen die PpUG zu einer Verbesserung. Das Problem ist jedoch, dass wir immer noch einen massiven Pflegekräftemangel haben. Die Krankenhäuser liefern sich einen erbitterten Wettbewerb um Personal. Wer leer ausgeht, ist gezwungen, Stationen zu schließen oder am Ende den Betrieb ganz einzustellen. Das ist vor allem für Kliniken im ländlichen Raum ein Problem“, sagt BDI-Vizepräsident Dr. Kevin Schulte.

„Wir stemmen uns nicht gegen ein gewisses Maß an Zentralisierung. Wir müssen aber dafür sorgen, dass das Pflegepersonal auch dort landet, wo Bedarf ist. Dafür benötigen wir eine ehrliche und aktive Krankenhausplanung und innovative Instrumente zur Personalbemessung, die zum Beispiel auch den Schweregrad einer Erkrankung berücksichtigen,“ stellt Schulte fest.

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