„Krankenhaushygiene ist aktuell und auch in Zukunft ein wichtiger Baustein des Gesundheitssystems“, erklärt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Dass die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGHK) und die Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Prävention (GHUP) nun die Neuregelung der ärztlichen Zusatzweiterbildung für Krankenhaushygiene nicht akzeptieren und dies notfalls mit Boykotten der Abschlussprüfungen erzwingen wollen, kritisiert Pinkowski als unverantwortlich: „Die angedrohten Boykotte werden zu Lasten der Krankenhaushygiene gehen, die sie doch verbessern wollen!“

Schon der Begriff Krankenhaushygiene sei irreführend, so Pinkowski. „Tatsächlich ist gute Hygiene in Kliniken und Arztpraxen gleichermaßen wichtig.“ Diesem Umstand habe die neue Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen (WBO), die im Sommer 2020 in Kraft getreten ist und auf der Musterweiterbildungsordnung (M-WBO) der Bundesärztekammer basiert, Rechnung getragen. Die Weiterbildung zur Krankenhaushygiene kann nun über 12 Monate stationär oder ambulant erfolgen – bei unverändert gebliebenen Inhalten und Kompetenzen.

Dass diese Neuerung der DGHK und GHUP, die unter anderem eine Fortbildungsdauer von 18 Monaten favorisieren, nicht weit genug geht, sei zwar verständlich, meint Pinkowski. Zugleich erinnert der Präsident der Landesärztekammer Hessen daran, dass die aktuelle Regelung auf dem Beschluss des Deutschen Ärztetags 2018 fußt: Damals hatte der Deutsche Ärztetag, das Parlament und höchste demokratische Beschlussgremium der deutschen Ärzteschaft, den Forderungen der beiden Berufsverbände nicht zugestimmt. „Der Deutsche Ärztetag und die Gremien der einzelnen Landesärztekammern sind sich einig: Der Kompetenzerwerb Krankenhaushygiene ist unproblematisch und kann in der abschließenden Prüfung der gleichnamigen Zusatzweiterbildung ausreichend nachgewiesen werden“, resümiert Pinkowski.

„Berufsverbände haben ganz klar ein legitimes Interesse an der Durchsetzung spezifischer berufspolitischer Ziele. Augenmaß und Verhältnismäßigkeit im Umgang miteinander schaden aber nicht“, befindet der Ärztekammerpräsident.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Alla Soumm
Referentin der Stabsstelle Medien
Telefon: +49 (69) 97672-107
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: alla.soumm@laekh.de
Katja Möhrle
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel