Am 01. Januar 2021 tritt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Die Einführung der CO2-Bepreisung für Brennstoffe in Form eines nationalen Emissionszertifikatehandels ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Erreichung ihrer Klimaziele für 2030.  

Unter den neuen nationalen Zertifikatehandel fallen Emissionen fossiler Brennstoffe, die nicht über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Dies sind in erster Linie solche in den Bereichen Mobilität und Wärme, gleichermaßen bei Unternehmen und Haushalten. 

Dies wird erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit fossil betriebener Heizkessel und KWK-Anlagen haben. Die neue CO2-Bepreisung wirft aber auch sehr viele Fragestellungen rund um die konkrete Administration, die Abgrenzung zum Treibhausemissionshandelsgesetz sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Weitergabe der CO2-Bepreisung auf die Endkunden auf. Dies betrifft bei Wärmelieferverträgen und im Contracting-Bereich auch die notwendigen Veränderungen in den Preisgleitklauseln. 

BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten ein dreistündiges Online-Seminar (mit zusätzlicher Pause) über die Regelungen des BEHG und dessen Auswirkungen an. Im Online-Seminar wird die Fachanwältin Juliane Kaspers von der Sozietät Becker Büttner Held ausführlich auf die Neuregelungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), den daraus resultierenden administrativen Vorgaben sowie den Auswirkungen für Wärmelieferanten und KWK-Anlagenbetreiber eingehen.


Im Rahmen des Online-Seminars werden folgende Fragestellungen erläutert:

  • Wen betreffen die neuen Regelungen?
  • Wie unterscheiden sich EU-Emissionshandelssystem (Treibhausemissionshandelsgesetz) und das neue nationale Emissionshandelssystem nach Brennstoffemissionshandelsgesetz?
  • Welche Brennstoffe werden vom Brennstoffemissionshandelsgesetz erfasst?
  • Wie verhält es sich mit Bio-Methan, Pflanzenöl, Biogas, Klärgas, Deponiegas und Holzgas?
  • Wen verpflichtet das BEHG?
  • Welche Kosten fallen in den nächsten Jahren an?
  • Welche Auswirkungen haben die Regelungen des BEHG
  • Wie können die Kosten aus der CO2-Bepreisung auf die Wärmelieferung umgelegt werden?
  • Was für Probleme bei der Kostenumwälzung bestehen für BHKW-Anlagenbetreiber und Betreiber von Heizkesselanlagen?
  • Was ist bei der Kostenumlage auf Mieter besonders zu beachten?
  • Wie müssen Wärmelieferungsverträge zukünftig gestaltet werden?
  • Welche Auswirkungen finanzieller Art werden die Regelungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz für KWK-Anlagenbetreiber mit sich bringen?
  • Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen TEHG und BEHG?

BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten in diesem Jahr zwei Online-Seminar-Termine an. Diese finden statt am 27. November 2020 sowie am 15. Dezember 2020.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 21 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Herbst 2020 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2020/2021" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

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Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit mehr als 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

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