Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität löst nach Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) nur begrenzt die Fragen, die der Fall Wirecard aufgeworfen hat. Vielmehr schwächt der Entwurf, so er in Kraft tritt, die Funktion der Abschlussprüfung und schadet so der deutschen Wirtschaft und der Finanzmarktintegrität.

Das IDW begrüßt die vom Gesetzentwurf verfolgte Absicht, das System der Governance insgesamt sowie das Zusammenwirken zwischen Unternehmensgovernance, Abschlussprüfung und staatlicher Aufsicht zu verbessern, um Fälle wie Wirecard künftig bestmöglich zu verhindern. „Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmensgovernance bleiben hinter dem Erforderlichen zurück und sind – auch vor dem Hintergrund der Gesetzesbegründung – teilweise unklar“, kritisiert Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des IDW.
Daher fordert das IDW eine gesetzliche Klarstellung der Vorstandspflicht, ein angemessenes und wirksames Compliance-Management-System einzurichten, das wirtschaftskriminellen Handlungen vorbeugt. Die Einrichtung ist vom Aufsichtsrat zu bestätigen und vom Abschlussprüfer zu prüfen. Zudem sollte der Vorstand verpflichtet werden, im Abschluss eine explizite Aussage dazu abzugeben, dass ihm keine Tatsachen oder Gegebenheiten bekannt sind, die dem Fortbestand des Unternehmens für die nächsten zwölf Monate entgegenstehen.

Das IDW begrüßt indes den Vorschlag, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit weitergehenden Befugnissen gegenüber Kapitalmarktunternehmen auszustatten. „Wir regen zusätzlich an, die Strafverfolgung von Bilanzbetrug im Bereich organisierter Kriminalität beim Bundeskriminalamt (BKA) zu zentralisieren“, schlägt IDW-Vorstandssprecher Naumann vor.

Da kein systematisches Versagen des Instituts der Abschlussprüfung zu erkennen ist, hält das IDW die Vorschläge zur Reform der Abschlussprüfung im Gesetzentwurf für nicht zielführend. So kann eine weitergehende Trennung von Prüfung und Beratung nicht mit dem Fall Wirecard begründet werden. Ferner ist nicht zu erkennen, warum eine Verkürzung der Pflicht zur externen Rotation dazu beitragen könnte, vergleichbare Betrugsfälle in der Zukunft zu verhindern. Beide Maßnahmen bergen indes die Gefahr, die Prüfungsqualität zu belasten.

„Zudem muss man feststellen, dass die Vorschläge des Referentenentwurfs massiv in die Geschäftsmodelle des Berufsstands eingreifen würden“, mahnt Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann. Dies gilt insbesondere für die vorgeschlagene Neuregelung der Haftung des Wirtschaftsprüfers (bei der Durchführung von Abschlussprüfungen wie anderen Dienstleistungen). Die nicht auf die Prüfung oder Beratung von kapitalmarktorientierten Unternehmen beschränkten Erweiterungen der Haftung würden

  • nicht die Qualität der Abschlussprüfung erhöhen;
  • in ihrem Zusammenwirken, aber auch einzeln, die Konzentration im Prüfungsmarkt erhöhen – vor allem mittelständische Prüfungspraxen praktisch von der Durchführung von Abschlussprüfungen ausschließen;
  • zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien, verbunden mit im Ergebnis auch höheren Kosten der Wirtschaft führen.

Schließlich weist das IDW darauf hin, dass die vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen insgesamt potenziellen Berufsnachwuchs der Wirtschaftsprüfung abschrecken und damit nicht nur dauerhaft die Qualität der Abschlussprüfung belasten, sondern darüber hinaus der deutschen Wirtschaft künftig eine moderne und leistungsfähige Wirtschaftsprüfung in der Breite nicht mehr zur Verfügung stehen würde.

Sie finden die Stellungnahme auf unserer Website: https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-der-finanzmarktintegritaet/127280

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