Wenn Bank­kunden eine Kreditrate nicht mehr zahlen können, soll eine Restschuldversicherung einspringen. Eine aktuelle Unter­suchung der Zeit­schrift Finanztest zeigt aber, dass der Schutz oft über­flüssig und teuer ist und in vielen Fällen nicht greift.

Jeder Fünfte in Deutsch­land hat einen Raten­kredit aufgenommen. Dabei schließen diejenigen, die das Darlehen bei einer Bank aufnehmen, über­durch­schnitt­lich häufig auch eine Rest­schuld­versicherung ab. Sie wollen damit für den Fall vorsorgen, dass sie die Rate wegen langer Krankheit, Arbeits­losig­keit oder gar Tod nicht mehr zahlen können. Doch der Test von Rest­schuld­versicherungen bei 25 Banken zeigt, dass die Versicherungs­bedingungen oft über­raschende Einschränkungen enthalten und der Kredit­schutz sehr teuer erkauft ist.

Erschre­ckend schlecht ist das Ergebnis beim Schutz im Falle von Arbeits­unfähigkeit. 15 von 25 untersuchten Banken schnitten hier mangelhaft ab. Das liegt vor allem an der Definition von Arbeits­unfähigkeit.

Bei Arbeits­losig­keit zahlen Versicherer nur, wenn sie unver­schuldet ist, was Verbraucher aber oft miss­verstehen. 17 der 25 Banken schneiden für diese Absicherung nur ausreichend oder mangelhaft ab, insbesondere weil die Zeit, in der gezahlt wird, beschränkt ist. Beim Todes­fall­schutz hingegen erreichten die meisten Banken sehr gute oder gute Ergeb­nisse. Nicht gezahlt wird nur in wenigen, aber deutlich formulierten Fällen.

Der Test zeigt auch, dass Kunden den schlechten Schutz auch noch teuer bezahlen. Für einen Kredit von 10.000 Euro verlangen die Anbieter bis zu 2280 Euro für die Absicherung der Risiken Tod, Arbeits­unfähigkeit und Arbeits­losig­keit.

Der Test Rest­schuld­versicherung findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeit­schrift Finanztest und ist online unter www.test.de/restschuldversicherung-ratenkredite abruf­bar.

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