Anlässlich des 2-jährigen Jahrestags der Einreichung der Klimaklage beim Bundesverfassungsgericht am 23.11.2018 erneuert der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. seine Kritik an den unzureichenden Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung der Klimakrise. Kläger sind neben dem Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. auch der B.U.N.D. sowie 11 Einzelkläger.

“Die dringend notwendige Trendwende in Energie-, Verkehrs- und Agrarpolitik ist keinesfalls ersichtlich”, bemängelt Susanne Jung, Geschäftsführerin des Solarenergie-Förderverein Deutschland. “Etliche neue Gesetze, die ‘Kohleausstieg’, ‘Energie’ oder ‘Klima’ im Titel führen, klingen zwar schön, leisten aber keinen Beitrag zum Klimaschutz – im Gegenteil.”

“Die Gesetze der letzten 2 Jahre führen in keinem Punkt zu einer Einschränkung unserer Beschwerdebegründung”, fügt Andreas Sanders, Diplom Geologe und Einzelkläger der Klimaklage, hinzu. “Vielmehr mussten wir die Begründung deutlich ausweiten, um der verschlechterten Situation Rechnung zu tragen.”

Mit dem Mitte 2020 in Kraft getretenen Kohleausstiegsgesetz sichern Bundesregierung und Bundestag den fossilen Kraftwerksbetreibern weitere 17 Jahre Kohleverstromung sowie zusätzliche Subventionen zu und zementieren so den Weiterbetrieb der längst unwirtschaftlichen größten CO2-Emittenten Europas. Damit setzt die Regierung ihren verheerenden Kurs als Motor der Klimakatastrophe weiter fort. In den letzten Wochen erleben die Menschen im Rheinischen Kohlerevier hautnah, wie der Stromkonzern RWE mit massivem Einsatz von Polizei katastrophale Tatsachen schafft. Weitere Dörfer mit ihren Kirchen und Gemeinschafts-Plätzen, mit ihrer Infrastruktur und ihren Gärten werden dem Boden gleichgemacht. Für die Dorfbewohner geht Heimat verloren, allein zu dem Zweck, die klimaschädliche Braunkohleverstromung fortzusetzen. Und all das im Einvernehmen mit der Bundes- und Landespolitik und trotz dramatischer Erderhitzung!

Auch das für den Klimaschutz wesentliche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird seit mehr als 10 Jahren systematisch verschlechtert und der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Investitionen in nachhaltige Technologien immer weiter ausgebremst. Der jüngste Entwurf für das EEG 2021 entspricht weder der ambitionierteren EU-Richtlinie zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, noch ermöglicht er die Einhaltung der völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaziele. Dabei zeigen die Wissenschaftler*innen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) deutlich, dass die Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5°C kaum noch einzuhalten ist. Innerhalb weniger Jahre müssten Nullemissionen in allen Bereichen erreicht und Technologien zur wirksamen CO2-Rückholung auf den Weg gebracht werden. Dies bedeutet, dass selbst die EU-Klimaziele
nicht ausreichen und ein Umlenken so schnell wie möglich erfolgen muss.

“Die Politik der Bundesregierung zeigt ganz eindeutig, dass sie den Klimaschutz und den verfassungsgemäßen Schutz der Menschenrecht nicht ernst nimmt”, bestätigt Susanne Jung. “Gibt es keine Trendwende, werden die Grundlagen menschlicher Existenz und damit auch der Demokratie bis hin zum Verlust untergraben.“ Die Verantwortlichen in der Bundesregierung dürfen nicht länger ignorieren, dass der Kampf gegen die Erderhitzung keinen Aufschub duldet. Die klimabedingten Veränderungen in der Natur und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen, z.B. aus auftauenden Permafrostböden, nehmen unvorhergesehen schnell zu. Wir haben kein Treibhausgas-Budget mehr!

Die Klimaklage wurde am 23. November 2018 vom Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., dem B.U.N.D. sowie 11 Einzelklägern eingereicht. In der Klageschrift an das Bundesverfassungsgericht sowie einer weiteren Stellungnahme am 15. Juni 2020 wurde ausführlich auf die Fehlentwicklungen im Energie-, Wärme-, Verkehrs- und Landwirtschaftssektor eingegangen. Stellungnahmen der Bundesregierung und des Bundestags sind im Frühjahr 2020 eingegangen. Der Bundesrat hat mitgeteilt, dass man sich inhaltlich nicht äußern will. Ein Termin zur Entscheidung über die Klimaklage steht bisher nicht fest.

Alle Informationen zur Klimaklage finden Sie unter klimaklage.com

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