Die Schwäbische Alb bietet den Ski-Langläufern aus nah und fern traumhafte Touren und ein breites, attraktives Angebot an gut gespurten und gepflegten Loipen.

Umso erfreulicher ist es, dass die Nutzung von Langlaufloipen im Freizeitsport auch unter der aktuell gültigen Corona-Verordnung erlaubt ist. Laut einer Mitteilung der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg, bestätigte das zuständige Kultusministerium auf Nachfrage wie folgt:

„Loipen dürfen als weitläufige Sportanlage im Freien von mehreren individualsportlich aktiven Personen genutzt werden. Individualsportlich aktive Personen in diesem Sinne sind Personen, die alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand Sport treiben. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen geteilt werden und Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen. Sich nicht zu begegnen bedeutet hier, dass kein längerer Kontakt – keine Begegnung im eigentlichen Sinne – der einzelnen ‘Gruppen’ individualsportlich aktiver Personen stattfinden darf. Ein aneinander vorbei Fahren in entgegengesetzten Richtungen oder Überholen bei durchgehender Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist wie etwa beim Laufen im Wald oder Radfahren auf Wegen somit gestattet. Zudem dürfen Loipen zu dienstlichen Zwecken, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb sowie Spitzen- und Profisport genutzt werden. Die Nutzung richtet sich in diesen Fällen nach den Maßgaben der CoronaVO Sport.”

Kurzfristige Änderungen der Corona-Verordnungen können hierbei nicht ausgeschlossen werden.

Loipen schützen

Hinter der Loipenpflege steckt ein großes ehrenamtliches Engagement, etwa durch Mitglieder der örtlichen Vereine oder Touristik-Gemeinschaften. Umso ärgerlicher, wenn Spaziergänger oder Reiter diese Loipen betreten und die Spur dadurch zerstören. Das geschieht in den meisten Fällen nicht mutwillig, sondern unbedacht. Der Landkreis Reutlingen, Mythos Schwäbische Alb und die örtlichen Touristik-Gemeinschaften appellieren daher an Fußgänger und Reiter, die Loipen den Ski-Langläufern zu überlassen. Auch für Erholungssuchende zu Fuß oder auf dem Pferd finden sich im Landkreis Reutlingen und auf der Schwäbischen Alb genügend zauberhafte Wege jenseits der mühevoll gespurten Loipen. Eine Übersicht der vielen unterschiedlichen Freizeitmöglichkeiten im Winter bietet die Broschüre „Winter-Freizeitipps 2020“ von Mythos Schwäbische Alb. Die kostenlose Broschüre liegt in den Tourist Informationen oder Rathäusern des Landkreises Reutlingen kostenlos zum Abholen bereit und kann im Internet unter www.mythos-alb.de/service bestellt oder als pdf heruntergeladen werden. Alle Informationen gibt es auch online unter www.mythos-alb.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Mythos Schwäbisch Alb
Bismarckstr. 21
72574 Bad Urach
Telefon: +49 (7125) 15060-0
http://www.mythos-alb.de

Ansprechpartner:
Susanne Kostenbader
Telefon: +49 (71) 2515060-30
Fax: +49 (71) 2515060-40
E-Mail: kostenbader@mythos-alb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel