Regelmäßiges Stoßlüften ist eine der wichtigsten Maxime in diesem Corona-Winter. Aber wie kalt darf es werden in einem Klassenzimmer? Schließlich sollen Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler nicht frieren oder sich gar erkälten. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps für richtiges Lüften.

Die Lufttemperatur in Arbeits- und Unterrichtsräumen sollte bei leichter, sitzender Tätigkeit mindestens 20 Grad Celsius betragen. Ist es draußen kalt, ist es zwar nicht möglich, einen Raum während der Lüftungspausen gleichbleibend bei 20 Grad Celsius zu halten. Wenn man es richtigmacht, lässt eine Stoßlüftung die Temperatur im Raum aber nur kurzfristig um 2-3 Grad Celsius sinken. Werden die Fenster wieder geschlossen, steigt die Temperatur rasch wieder an, weil Wände, Decken und Böden gespeicherte Wärme abgeben. Während der Lüftungspausen wird bei Bedarf wärmende Kleidung empfohlen.

Wie oft sollte gelüftet werden? Die Daumenregel lautet: Klassenräume mindestens alle 20 Minuten im Herbst für circa 5 und im Winter für circa 3 Minuten lüften. Diese Regel dient der Orientierung und gilt auch für Besprechungsräume im beruflichen Umfeld. Noch besser ist es, Parameter wie die Raumgröße, die Zahl der Personen und das Alter der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, wenn man festlegt, wie häufig gelüftet wird.

Dazu ein Beispiel: Während ein Raum mit 270 Kubikmetern bei 30 anwesenden Schülerinnen und Schülern nach 20 bis 25 Minuten gelüftet werden muss, reicht beim gleichen Raum und einer Belegung mit 10 Schülerinnen und Schülern ein Lüftungsintervall von etwa 45 Minuten aus. Bei diesen Berechnungen hilft die CO2-Timer-App und bei der Überprüfung helfen CO2-Messgeräte.

In der kalten Jahreszeit ist es zudem weder notwendig noch ratsam, während des Unterrichts permanent die Fenster zu öffnen, und sei es auch nur in Kippstellung. Daneben sollten Heizungsanlagen grundsätzlich auf etwas höhere Temperaturen ausgelegt werden, da bei überwiegend sitzender Tätigkeit häufig etwas höhere Lufttemperaturen gewünscht werden.

Ausreichende Lüftung ist nach einhelliger Fachmeinung der beste Weg, die Konzentration virenbelasteter Aerosole in Arbeits- und Unterrichtsräumen zu minimieren. Zudem sorgt sie für die notwendige Zufuhr von Sauerstoff. Gesundheitsschäden durch eine kurzfristige Unterschreitung der Raumtemperatur während der erforderlichen Lüftungspausen sind bislang nicht bekannt.

Weitere Informationen

Von der Mund-Nase-Bedeckung über Lüftung bis hin zum Versicherungsschutz sind alle wichtigen Infos zur Pandemie im Schulalltag in einer übersichtlichen FAQ-Liste zusammengefasst.

Der SARS-CoV-2- Schutzstandard Schule gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

Für die Gefährdungsbeurteilung in Schulen hat die gesetzliche Unfallversicherung ergänzende Empfehlungen herausgegeben.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Lüftung" (ASR A3.6) gilt für Arbeitsplätze in umschlossenen Arbeitsräumen und berücksichtigt die Arbeitsverfahren, die körperliche Belastung und die Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 13001-0
Telefax: +49 (30) 13001-9876
http://www.dguv.de

Ansprechpartner:
Stefan Boltz
Stv. Pressesprecher DGUV
Telefon: +49 (30) 288763-768
Fax: +49 (30) 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel