Am 29. Juni 2020 hat der Bundestag ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Es beinhaltet unter anderem die Ausweitung der Verjährungsfristen bei der Verfolgung von Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen. „Ein schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt etwa vor, wenn Steuern in großem Ausmaß mit mehr als 50.000 Euro je Steuerart, also Einkommen- oder Umsatzsteuer, und Jahr verkürzt […]
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