Weibliche Genitalverstümmelung (englisch: Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C)) ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie basiert auf einem von Männern bestimmten Frauenbild, ist eine Missachtung der sexuellen Selbstbestimmungsrechte der Frau und negiert ihr Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit. Deshalb ist weibliche Genitalverstümmelung mehr als eine tief verwurzelte Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und eine Diskriminierung von Mädchen und Frauen. FGM/C geschieht auch in Europa und Deutschland. Sie ist seit 2013 in Deutschland gesetzlich verboten und wird als eigener Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft. Doch um FGM/C wahrzunehmen und wirksam zu verhindern, bedarf es der Enttabuisierung, einer gesellschaftlichen Wissensvermittlung und der Schaffung von Diskussionsräumen. Als Expertinnen müssen Betroffene besonders gehört werden sowie Vertreterinnen relevanter Berufsgruppen (z. B. Ärztinnen, Hebammen, Erzieherinnen) weitergebildet werden.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken fordert die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern auf,

  • Fortbildungs- und Beratungsangebote für medizinische, sozialpädagogische und juristische Fachkräfte, die mit diesen Zielgruppen arbeiten, auszubauen. Sie müssen in der Lage sein, diese – drohende – Menschenrechtsverletzung in der Praxis erkennen und Maßnahmen einleiten zu können.
  • die weibliche Genitalverstümmelung als ein zunehmend europäisches bzw. deutsches Thema anzusehen, das sensibler gesellschaftlicher Aufklärung bedarf. Die bereits erlittene, aber auch drohende FGM/C und deren weitreichende physische, psychische und soziale Folgen müssen als geschlechterspezifische Gewalt anerkannt werden.
  • erlittene und drohende Folgen konsequent als geschlechterspezifische Verfolgung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anzuerkennen. Unabhängig vom Grad der Beschneidung (partielle oder vollständige Entfernung der weiblichen Genitalien, Infibulation) muss ein Anspruch auf Asyl in Deutschland bestehen.
  • sicherzustellen, dass Mitarbeitende im BAMF geschlechtsspezifische Asylgründe mitbedenken, mit hoher Sensibilität wahrnehmen und ansprechen. Für die komplexen Erscheinungen und Auswirkungen von Genitalverstümmelung sind die Mitarbeitenden zu schulen. Zusätzlich müssen Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung ausgebildet und eingesetzt werden.
  • das gesetzliche Verfahren bei der Aufenthaltsbewilligung und beim Familiennachzug durch die zuständigen deutschen Botschaften und Ausländerbehörden zu beschleunigen, wenn Frauen und Mädchen und/oder ihren Töchtern während des Wartens auf ihr Visum eine FGM/C droht.
  • alle Frauen und Mädchen aus Prävalenzländern frühzeitig rechtlich als auch fachmedizinisch aufzuklären. Die Beratungen und Informationsvermittlungen müssen flächendeckend, möglichst in der Muttersprache, kultursensibel, niedrigschwellig, in leichter Sprache erfolgen.
  • die bereits vorhandenen Strukturen von Nicht-Regierungsorganisationen bzw. Migrantinnen- und Migrantenorganisationen national sowie international zu vernetzen, auszubauen und finanziell zu unterstützen, damit deren wertvolle Arbeit auch langfristig gesichert ist.
  • mit nationalen sowie internationalen Aufklärungskampagnen über FGM/C regelmäßig zur gesellschaftlichen Sensibilisierung beizutragen. Männer und Frauen sind dabei gleichermaßen als Akteurinnen und Akteure der Präventionsbemühungen anzusprechen.

 

Über Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Generalsekretariat

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.

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