Europaweit sind 35 von 1.000 Fahrerinnen und Fahrern alkoholisiert unterwegs, zwei Prozent der Autofahrer haben Drogen, meist Cannabis (Haschisch) im Blut. Das ist eines von vielen Ergebnissen von DRUID (Driving Under the Influence of Drugs, Alcohol and Medicines), einem fünfjährigen, breit angelegten Projekt der Europäischen Kommission. Wer erwischt wird, muss seinen Führerschein für ein bis drei Monate abgeben und meist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. "Damit soll der Betreffende beweisen, dass er wieder verkehrstauglich ist. Waren Alkohol oder Drogen der Grund für den Führerscheinentzug, ist zudem in einigen Fällen ein Abstinenznachweis erforderlich", erklärt Andrea Häußler, Verkehrsexpertin und Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Life Service GmbH.

Warum sich jemand unter Alkoholeinfluss ans Steuer gesetzt hat, ist die zentrale Frage nach einer Alkoholfahrt mit Führerscheinentzug. War es ein einmaliger Ausrutscher oder hat der Betreffende ein größeres Alkoholproblem? Im ersten Fall reicht oft eine grundlegende Änderung der Trinkgewohnheiten. Viele überdenken ihre Gewohnheiten und ändern diesbezüglich ihr Leben. Eine gute Voraussetzung, um den Führerschein wiederzuerlangen. Betroffene müssen in jedem Fall zunächst einen Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins stellen und können sich erst danach zur MPU anmelden. Vor der Begutachtung eine Beratung und Unterstützung von erfahrenen Verkehrspsychologen oder anderen Beratungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen, ist in vielen Fällen ratsam.

Anders, wenn Drogen konsumiert wurden oder Hinweise auf schweren Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit vorliegen: Dann ist vor der MPU ein Nachweis einer längerfristigen Abstinenz erforderlich.

Abstinenzchecks bei Alkohol

Bevor sich Betroffene zum Abstinenzcheck anmelden, müssen sie ihr Verhalten geändert haben. Um nachzuweisen, dass kein Alkohol mehr konsumiert wird, gibt es verschiedene Methoden:

  • Urintest: Hierbei wird im Labor der Ethylglucuronid (EtG) Wert im Urin bestimmt, ein Abbauprodukt von Alkohol. Kann kein EtG im Urin nachgewiesen werden, so deutet dies darauf hin, dass in den Tagen vor der Kontrolle kein Alkohol getrunken wurde. Die Abstinenzdokumentation für Führerscheinfragen erfolgt meist über einen Zeitraum von einem halben Jahr mit vier Kontrollen beziehungsweise einem ganzen Jahr mit sechs Kontrollen.
  • Haaranalyse: Sie eignet sich nur für Personen, die bereits vor der Vereinbarung eines Abstinenz-Checks im Urin für einen längeren Zeitraum auf Alkohol verzichtet haben, da durch sie ein Alkoholkonsum rückwirkend von drei Monaten nachgewiesen werden kann.

Vorsicht ist geboten bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme: "Oft enthalten Medikamente Alkohol, der sich negativ auf das Testergebnis auswirkt, obwohl der Betroffene keine alkoholhaltigen Getränke zu sich genommen hat", erklärt Andrea Häußler. Hier ist eine Absprache mit dem behandelnden Arzt nötig.

Abstinenzchecks bei Drogenkonsum

Auch ein Verzicht auf Drogen kann mittels Haaranalyse oder Urinprobe nachgewiesen werden. Wer sich für die Abgabe von Urinproben entscheidet, wird in unregelmäßigen Zeitabständen und kurzfristig (einen Tag vor der Urinabgabe) einbestellt. Die Urinabgabe erfolgt unter Sichtkontrolle, um Missbrauch vorzubeugen. Dabei werden alle Drogensubstanzen und relevanten Medikamente erfasst. Wie beim Alkoholnachweis im Urin, ist auch hier eine längere Überprüfung über einen Zeitraum von sechs bis 12 Monaten mit entsprechend vier bis sechs Untersuchungen angesetzt. In den Haaren sind Drogen länger nachweisbar als Alkohol: "Drogen, Medikamente und Alkohol gelangen über den Blutkreislauf in die Haarpapillen. Die Abbauprodukte lagern sich während des Verhornungsprozesses in der Haarstruktur ein. Nach knapp zwei Wochen kommen sie an die Hautoberfläche und können dann laborchemisch nachgewiesen werden", so die TÜV SÜD-Expertin. Für die Haaranalyse bei Drogen werden zwei sechs Zentimeter lange Haarstränge direkt am Haaransatz entnommen und ins Labor zur Untersuchung gegeben. Diese belegen eine sechsmonatige Drogenfreiheit. Für den Nachweis einer zwölfmonatigen Drogenfreiheit sind zwei Haarprobenentnahmen im Abstand von sechs Monaten mit ebenfalls jeweils sechs Zentimetern Haarlänge erforderlich.

"Mit Abstinenzchecks und Drogenscreenings von TÜV SÜD können Betroffene bei der MPU verwertbare Nachweise vorlegen", sagt Andrea Häußler. TÜV SÜD Life Service bietet Komplettpakete für den Abstinenzcheck vor der MPU an und stellt online umfangreiche Informationen für Betroffene zur Verfügung: https://www.tuvsud.com/…

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

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