Der Bundestag hat heute erstmals eine Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beschlossen. Künftig muss in Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau vertreten sein. Derzeit sind von dieser Regelung etwa 70 Unternehmen betroffen, von denen 31 aktuell keine Frau im Vorstand haben.

Dazu erklärt Elke Ferner, Vorsitzende UN Women Deutschland:
„Ein Mindestanteil von Frauen in deutschen Vorständen ist ein Meilenstein aber eben auch nur ein erster Schritt. Auf dem Weg zur Parität bis 2030 brauchen wir weitere Schritte. Wir brauchen mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen und in deutlich mehr Unternehmen. Dazu gehört auch strukturelle Diskriminierung von Frauen im Arbeitsleben zu beenden. Sowohl für Frauen als auch für Männer muss Führung in Teilzeit ermöglicht werden. Mehr Frauen müssen an den Entscheidungen von Unternehmen beteiligt werden.“

Der Bundestag stimmte heute auch für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026.
Der Übergang von der Kindertagesbetreuung zur Grundschule stellt Familien bisher vor besonders große Herausforderungen. Denn mit dem Schuleintritt gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz mehr, obwohl der Unterricht oft bereits mittags endet. Vereinbarkeit von Beruf und Familie sieht anders aus.

Elke Ferner, Vorsitzende von UN Women Deutschland sagt:
„Der Lebensverlauf von Frauen zeigt deutlich, wie sehr die Gehälter von Frauen und Männern nach der Geburt von Kindern auseinandergehen. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, um Beruf und die Betreuung ihrer Kinder vereinbaren zu können. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder war ein längst überfälliger Schritt. Nun liegt der Ball bei den Ländern, den Rechtsanspruch entsprechend zügig umzusetzen.“

Der Anspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Ab August 2029 soll jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

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