Der übliche Preis (KWK-Index) im letzten Quartal 2021 hat sich gegenüber dem vorletzten Quartal (9,814 Cent/kWh) nahezu verdoppelt. Der KWK-Index im vierten Quartal 2021 beträgt 17,897 Cent/kWh und erreicht damit einen nie  zuvor erreichten Höchstwert. Gegenüber dem vierten Quartal 2020 beträgt der neue Wert fast das Fünffache.

Der KWK-Index wird aus den durchschnittlichen Baseload-Preisen an der Strombörse eines Quartals gebildet. Ausschlaggebend für den neuen Höchstwert waren die Strompreise im Dezember 2021 mit rund 22,1 Cent/kWh. Aber auch der November 2022 lag mit einem Durchschnitts-Strompreis in Höhe von 17.26 Cent/kWh sehr hoch.


Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 17,897 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Januar bis März 2022.

Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).


Anmerkungen zur Nutzung des KWK-Index für Wirtschaftlichkeitsprognosen

Für Wirtschaftlichkeits-Berechnungen empfiehlt das BHKW-Infozentrum, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um Über- oder Unterbewertungen zu vermeiden. Hierbei wird eine Berücksichtigung der letzten sechs Quartale empfohlen. Dieser planungsrelevante Durchschnittswert der letzten sechs Baseload-Quartale beträgt derzeit rund 7,7 Cent/kWh (siehe ausführlichen Bericht zum KWK-Index).

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