Mal schnell Geld abheben vom Automaten, spontan mit Freunden etwas essen gehen oder kurzentschlossen verreisen: Was für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, kann für Menschen mit Behinderungen oder mobilitätseingeschränkte Menschen mit unüberwindbaren Hindernissen einhergehen. Aus diesem Grund fordert der Deutsche Behindertenrat (DBR) seit Jahren umfassende und verbindliche Regelungen zur Barrierefreiheit. Nun hat in diesem Zusammenhang die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Aktuell hat die EU-Kommission gegen Deutschland und viele andere Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. „Auch, wenn es hierbei eher um formale Versäumnisse geht, die in Kürze nachgebessert werden sollen, bleiben wir bei unserer Kritik, dass die Barrierefreiheit in Deutschland nicht konsequent und schnell genug vorangetrieben wird“, erklärt DBR-Sprecherratsvorsitzender Adolf Bauer.

Bereits im vergangenen Jahr hat der DBR gemeinsam mit zahlreichen anderen Akteur*innen darauf hingewiesen, dass das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die Spielräume der EU-Vorgaben nicht ausreichend genutzt hat und beispielsweise die bauliche Barrierefreiheit nicht einbezogen hat. „Zwar gibt es nun Regeln zur Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft, allerdings enthalten diese einfach zu viele Ausnahmen und vor allem zu lange Übergangsfristen. Es ist inakzeptabel, dass der Online-Handel erst 2030, Geldautomaten sogar erst 2040 barrierefrei werden sollen. Ohne Barrierefreiheit keine Inklusion. Wir hoffen, dass diese Botschaft auch endlich in der Politik ankommt“, so Adolf Bauer.

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit 1999 für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über drei Millionen Betroffene. Für das Jahr 2022 hat der Sozialverband Deutschland den Vorsitz im Sprecherrat des DBR. Vorsitzende des Sprecherrats ist Adolf Bauer, Präsident des SoVD.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726222-0
Telefax: +49 (30) 726222-311
http://www.sovd.de

Ansprechpartner:
Christian Draheim
Pressereferent
Telefon: +49 (30) 726222-334
E-Mail: pressestelle@sovd.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel