Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schlägt vor, die Verwendung von Blei in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen. Diese EU-Chemikalienverordnung regelt u.a., dass einzelne Chemikalien registriert werden müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Eine Verwendung ist damit nur noch mit Sondergenehmigung möglich. Seit 2021 muss die Verwendung von Blei bei der ECHA zwar angemeldet werden, bisher aber nicht das aufwändige Verfahren einer Registrierung durchlaufen.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert von der ECHA eine Ausnahmeregelung für die Verwendung von Blei beim Instrumentenbau, sollte es zu einer ECHA-Registrierungspflicht kommen. Der Musikinstrumentenbau hat in Deutschland eine lange und ruhmreiche Tradition, die es zu schützen gilt. Blei ist beim Bau von Orgeln, aber auch als Bestandteil vieler Blechblasinstrumente bisher alternativlos. Die Arbeit der ECHA ist ohne Zweifel bedeutsam, um Gesundheitsproblemen durch Chemikalien vorzubeugen. Doch gerade im Fall der Orgel sind solche gesundheitlichen Risiken durch Bleilegierungen bisher nicht bekannt. Aus diesem Grund wurde für den Orgelbau 2017 im Zuge der EU-Verordnung RoHS (Restriction of Hazardous Substances) eine Ausnahmeregelung erlassen. Denn der Bau von Instrumenten wie der Orgel ist weit mehr als ein Industriezweig: Er ist ein bedeutendes kulturelles Vermächtnis, eine einzigartige Verbindung von Klang, Ästhetik, Material und Technik.“  

Blei wird für die Herstellung von Orgelpfeifen benötigt, bei Blechblasinstrumenten wird Blei gemeinsam mit Nickel und Chrom in der Regel für Legierungen verwendet. Aufwändige Entwicklungen von neuen Alternativen würden zu drastischen Steigerungen der Verkaufspreise der Instrumente führen. Die Entscheidung über eine Aufnahme von Blei in den Anhang der REACH-Verordnung soll voraussichtlich in 2023 fallen.

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