Ab 1. Januar 2023 soll eine Strompreisbremse die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird dann bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das gilt für bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs – was darüber hinaus verbraucht wird, muss zum Marktpreis bezahlt werden. Die Strompreisbremse ist von der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Bundeskanzler beschlossen worden, es fehlt aber noch ein Gesetz.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu:

„Die Erhöhung der Strompreise wird ab Januar viele Menschen massiv treffen. Aktuell erhalten wir viele Anfragen verzweifelter Mitglieder, die eine Nachtspeicherheizung haben und nun nicht mehr aus noch ein wissen. Ihre monatlichen Abschläge sind um mehrere hundert Euro gestiegen. Gerade Rentnerinnen und Rentner, Geringverdiener und Alleinerziehende haben keine Möglichkeit, das abzufedern. Bisher ist noch unklar, wie die Härtefallregelungen bei den hohen Energiekosten aussehen sollen. Hier müssen Bund und Länder schnellstens Klarheit schaffen. Für die Betroffenen ist die aktuelle Ungewissheit furchtbar. Sie haben Angst, sich hoch zu verschulden und ihre Wohnung zu verlieren. Ältere Menschen kriegen in der Regel auch keine Kredite, um eine neue moderne Heizungsanlage einbauen zu lassen. Wir brauchen spezielle Förderprogramme für die am schlechtesten isolierten Häuser.

Der VdK fordert eine Sonderkappungsgrenze für Nachtspeicherheizungen bei der Strompreisbremse. Diese Heizungen haben einen enormen Stromverbrauch, anstelle von 2.500 Kilowattstunden pro Jahr für eine Familie können da schnell 10.000 Kilowattstunden zusammenkommen. Früher war der Strom nachts besonders günstig, nun sind die Preise aber auch hier sehr hoch. Wirtschaftsminister Habeck hat gerade erst eine Sonderregel für neu eingebaute Wärmepumpen angekündigt. Das ist schön und gut, aber wer sich für diese Technologie entschieden hat, kann die hohen Investitionskosten stemmen, wohnt vermutlich eher in einer gut gedämmten Neubauwohnung oder einem Haus. Wenn es eine Sonderregelung für Wärmepumpen gibt, muss es auch eine für Nachtspeicherheizungen geben.“

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