Die Tarif-Treue-Regelung hat die Diskussion über Zuzahlungen höherer Pflegekosten und die dauerhaft sinnvolle Finanzierung der Pflege ausgelöst. Zusätzlich wird diese Diskussion verstärkt durch weitere Kostensteigerungen für die Pflegebedürftigen wie stark gestiegene Energiepreise und die hohe Inflation. Die Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege müssen diese Kostensteigerungen selbst tragen. In der Folge schränken sie aus finanzieller Not vielfach Leistungen der ambulanten Pflegedienste ein. Deutschland droht eine pflegerische Unterversorgung.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), fordert:

„Die Lohnsteigerungen in der Pflege sind richtig und wichtig. Für den Bereich der Pflegeversicherung wurden die Löhne bewusst zum 1. September 2022 im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Tarif-Treue-Regelung massiv angehoben. Vergessen wurde dabei, dass die Hauptlast dieser Erhöhungen in der ambulanten Pflege ausschließlich durch die Pflegebedürftigen getragen wird.

Der Deutsche Pflegerat fordert kontinuierliche Erhöhungen der Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege, die an die Lohnsteigerungen in der Pflege prozentual gekoppelt werden. Das gewährleistet, dass es durch Preiserhöhungen nicht zu Leistungseinbußen bei der Inanspruchnahme der Pflegeleistungen kommt. Zudem wird der Gesetzgeber seinem zu Beginn der Pflegeversicherung gegebenem Versprechen, zumindest die pflegebedingten Kosten zu tragen, besser gerecht.

Die aktuellen Kostensteigerungen tragen allein die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Rufen diese wegen der steigenden Kosten weniger an notwendigen Leistungen der Pflegedienste ab, droht eine pflegerische Unterversorgung. Pflegende Angehörige müssen wieder vermehrt einspringen ohne unter Umständen das pflegefachliche Know-how zu haben. Die dadurch entstehenden Folgekosten finden sich dann nicht nur in der Pflegeversicherung, sondern auch vermehrt in der Krankenversicherung wieder.

Der Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass die Kostensteigerungen der Tarif-Treue-Regelung den Pflegeeinrichtungen vollständig refinanziert werden. Meldungen aus einzelnen Bundesländern zeigen eine finanzielle Unterdeckung der Pflegedienste. Geklärt werden muss, wie hoch die Löhne in den einzelnen Bundesländern prozentual tatsächlich gestiegen sind. Zweitens muss beantwortet werden, um wie viel Prozent demgegenüber die Preise für die Leistungen der Pflegedienste, getrennt für den SGB V- und dem SGB XI-Bereich, in den Verhandlungen mit den Kassen erhöht wurden.

Diese Daten müssen schnellstmöglich vorliegen. Unmittelbar danach muss eine Anpassung der Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege erfolgen. Gefragt sind die Kassen und der Gesetzgeber.

Bei all dem gilt: Wir sind eine Solidargemeinschaft. Wir müssen überlegen, wie wir die bestehenden Kostensteigerungen gerecht verteilen.“

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats. 

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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