Wie die christliche Menschenrechtsorganisation „Forum 18“ aus Norwegen berichtet, wurden acht von neun Mitgliedern der Zeugen Jehovas in zwei Prozessen im russischen Föderationskreis Ferner Osten (Verwaltungssitz: Wladiwostok) im Dezember 2022 wegen Extremismus zu Gefängnisstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt. Die Zahl der Verurteilungen sei seit Beginn der Strafverfolgung im Jahr 2018 jedes Jahr gestiegen, was auf das landesweite Verbot der Aktivitäten der Zeugen Jehovas zurückzuführen sei, berichtet Forum 18.

Ein Beamter der Staatsanwaltschaft der Region Amur rechtfertigte die Inhaftierungen: „Jede missionarische Tätigkeit von Mitgliedern einer religiösen Organisation, die von einem Gericht wegen wiederholter Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten aufgelöst wurde, sind illegaler Natur und unterliegen der gesetzlich festgelegten Haftung.“ Die neun Männer gehörten zu den 124 Zeugen Jehovas, die im Jahr 2022 in Russland strafrechtlich verurteilt wurden. 48 wurden zu Freiheitsstrafen, 63 erhielten Bewährungsstrafen, 12 Geldstrafen und ein Mann wurde zu Zwangsarbeit verurteilt.

Razzien, Verfolgungen und Verurteilungen von Zeugen Jehovas wegen der Ausübung ihres Glaubens wurden 2022 unvermindert fortgesetzt, obwohl Ende 2021 ein überarbeiteter Rechtsleitfaden für Richter in Fällen von Extremismus herausgegeben wurde, so die Menschenrechtsorganisation.

Forum 18 fragte das Bezirksgericht von Birobidschan, warum so lange Haftstrafen als Ahndung für die Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit beantragt und verhängt wurden, da die Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit an sich nach dem geänderten Rechtsleitfaden des Obersten Gerichtshofs kein Grund für die Verhängung einer Strafe sei. Die amtierende Präsidentin des Gerichtshofs, Irina Belousova, antwortete, dass „die Richter nicht verpflichtet sind, eine Erklärung zur Begründung der behandelten oder anhängigen Fälle abzugeben“.

Verurteilt wegen gemeinsamen Bibellesens, Betens und Singens

In seinem Schlusswort vor Gericht sagte Valery Kriger, der zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde: „Obwohl die Staatsanwaltschaft behauptet, dass ich an der Organisation [der Aktivitäten] der örtlichen Gemeinde der Zeugen Jehovas in der Stadt Birobidschan beteiligt war, war es in Wirklichkeit so, dass ich zusammen mit anderen Gläubigen die Bibel gelesen, gebetet und religiöse Lieder gesungen habe“. Birobidschan ist die Hauptstadt des Jüdischen Autonomen Bezirks (Oblast) im Föderationskreis Ferner Osten und liegt 6.000 Kilometer (Luftlinie) östlich von Moskau.

APD-Meldung zum Verbot der Jehovas Zeugen in Russland im 2017:
https://www.apd.info/2017/04/21/russland-oberstes-gericht-verbietet-jehovas-zeugen/

APD-Meldung zur Konfiskation des Hauptquartiers der Jehovas Zeugen in Russland im 2018:
https://www.apd.info/2018/05/08/russland-staat-konfisziert-hauptquartier-der-jehovas-zeugen/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Adventistischer Pressedienst Deutschland APD
Sendefelderstr. 15
73760 Ostfildern
Telefon: +49 4131 9835-533
http://www.apd.info

Ansprechpartner:
Thomas Lobitz
Chefredakteur
Telefon: +49 (4131) 9835-521
E-Mail: lobitz@apd.info
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel