Lang konnten keine Firmenfeiern stattfinden. Da dies nun wieder möglich ist, planen viele Betriebe wieder Sommer- und Mitarbeiterfeste. Welche Vorteile ein Betriebsfest für Unternehmen haben kann, worauf es bei Planung und Durchführung ankommt und welche Versicherung nicht fehlen sollte, weiß Michael Staschik, Experte der NÜRNBERGER Versicherung.

Warum Betriebsfeiern sich lohnen können

Auch wenn eine Firmenfeier meist mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist, kann sie sich lohnen. „Betriebe drücken so nicht nur Wertschätzung und Dankbarkeit gegenüber ihren Mitarbeitern aus“, so Michael Staschik, Experte der NÜRNBERGER Versicherung. „Darüber hinaus kann ein solches Event das Betriebsklima und den Teamgeist verbessern.“ Herrscht eine gute Stimmung innerhalb der Belegschaft, sorgt das nicht nur dafür, dass sich Mitarbeiter im Unternehmen wohl fühlen und produktiver arbeiten. Es erhöht auch die Bindung an den Betrieb. „Ein Kundenfest hingegen kann ein gutes Marketinginstrument sein und sorgt für ein besseres Image sowie eine stärkere Kundenbindung“, ergänzt Staschik.

Frühzeitige Planung ist das A und O

Damit die Firmenfeier zum Erfolg wird, sollte sie gut geplant sein. Der Experte empfiehlt, mindestens sechs Monate vorher mit den Vorbereitungen zu beginnen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die gewünschte Location noch verfügbar ist. Auch der richtige Zeitpunkt ist entscheidend: Besser einen Termin außerhalb der Haupturlaubszeit wählen. Für Feiern im Außenbereich gilt: Das Wetterrisiko bedenken und einen Plan B haben. „Betriebe sollten sich unbedingt vorab informieren, ob die Firmenfeier die Voraussetzungen für eine private Veranstaltung erfüllt“, so Staschik von der NÜRNBERGER Versicherung. „Handelt es sich um eine öffentliche Feier, müssen sie unter Umständen eine Genehmigung von der Gemeinde einholen, Auflagen zu Lärm- und Brandschutz beachten und die Musik bei der GEMA anmelden.“

Finanzielle Unterstützung

Betriebe haben die Möglichkeit, die Kosten einer Betriebsfeier bei der Steuer geltend zu machen. Die Voraussetzungen hierfür: „Die Aufwendungen für ein Fest dürfen 110 Euro pro Mitarbeiter nicht übersteigen – der Betrag gilt auch für alle weiteren teilnehmenden Personen – und es müssen alle Mitarbeiter eingeladen sein“, erklärt der Experte. Liegen die Ausgaben darüber, ist die Differenz zu versteuern. Außerdem können Betriebe nur zwei Firmenfeiern pro Jahr steuerlich absetzen. „Absetzbar sind unter anderem Kosten für Raummiete, Catering und Geschenke“, ergänzt der Experte der NÜRNBERGER Versicherung.

Keine Feier ohne Veranstaltungsversicherung

Egal wie gut eine Feier vorbereitet ist, es kann immer etwas schiefgehen. Das kann nicht nur schnell teuer werden, sondern sich auch auf den Ruf der Firma auswirken. „Um dann wenigstens finanziell abgesichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung“, so Staschik. Die Police „Veranstaltungsschutz“ der NÜRNBERGER Versicherung beispielsweise springt ein, wenn sich ein Besucher verletzt oder sein Eigentum zu Schaden kommt. Mit dem Zusatz „Sachwerte und Technik“ sind unter anderem Bühnentechnik, Festzeltgarnituren, Geschirr und Dekoration abgesichert. „Muss die Firmenfeier zum Beispiel aufgrund eines öffentlichen Stromausfalls abgebrochen werden, sind die Kosten für bereits bestellte Speisen und Getränke sowie eine gebuchte Band über eine Veranstaltungsausfallversicherung abgedeckt“, so der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. „Helfer können Betriebe mit einer Gruppenunfallversicherung absichern.“ Abhängig von der Größe der Veranstaltung sind unterschiedlich hohe Versicherungssummen sinnvoll.

Weitere Informationen unter www.nuernberger.de/veranstaltungsversicherung/.

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