Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) zeigt sich erleichtert, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt hat. Die bisherigen Kritikpunkte an der Düngeverordnung bleiben aber.

„Die drohenden Strafzahlungen sind vom Tisch, die Sorgen der Betriebe allerdings nicht“, betont die Geschäftsführerin der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG, Laura Lafuente.

Das Bundeskabinett hat am 31. Mai 2023 den vorgelegten Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen, es soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für den ZVG bleibt es dabei von großer Bedeutung, praxisgerechte Erleichterungen zu schaffen und keine überhöhten Vorgaben zur Abgabe von Betriebsdaten vorzugeben. Ordnungsgemäß, nach guter fachlicher Praxis, düngende Betriebe müssen auch in den sogenannten „Roten Gebieten“ Erleichterungen bei der Düngung bekommen können.

Notwendig ist es auch, den Geltungsbereich der Stoffstrombilanz einzuengen. Die dort geregelte betriebliche Bilanzierung für Stickstoff und Phosphat ist angesichts der Kulturvielfalt des Zierpflanzenbaus, des Obstbaus und der Baumschulen unverhältnismäßig bis undurchführbar.

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