Für die konsequente Bekämpfung der Schleusungskriminalität sieht die Gewerkschaft der Polizei dringenden Handlungsbedarf bei den Ermittlungsdiensten (ErmD) und der Kriminalitätsbekämpfung (KrimB): Sie müssen nicht nur personell und materiell gestärkt werden, auch eine bessere Verzahnung mit anderen Behörden ist vonnöten. Dafür muss im Haushalt nachgebessert werden.

Die Zahl der Schleusungen nach Deutschland hat sich im ersten Halbjahr 2023 erhöht: Über 1.000 Fälle wurden innerhalb der ersten sechs Monaten registriert. „Fakt ist: Kaum ein Migrant oder eine Migrantin schafft es ohne Schleuser den gesamten Weg bis zu uns nach Deutschland. Aus diesem Grund ist die Unterbindung der Schleusungskriminalität ein zentraler Punkt in der nachhaltigen Bekämpfung der irregulären Migration“, so Andreas Roßkopf, Vorsitzender GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll. Dazu kommt: Die Schleuser gehen zunehmend brutaler und rücksichtsloser vor – sowohl den Migrantinnen und Migranten als auch der Polizei gegenüber. Ein weiterer Grund, die Schleusungskriminalität konsequent zu bekämpfen.

Allerdings: Für eine schlagkräftigere Bekämpfung der Schleusungskriminalität müssen die KrimB sowie die Ermittlungsdienste der Bundespolizei zwingend personell und materiell gestärkt werden. Zwar ist die Bundespolizei in den vergangenen Jahren um rund 10.000 Stellen aufgewachsen, die Ermittlungsdienste und die KrimB wurden dabei aber nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund liegen aktuell bereits Hunderte von Akten auf den Schreibtischen und warten auf ihre weitere Bearbeitung. „Wir sprechen hier von einer enormen personellen Unterdeckung der Ermittlungsdienste und der KrimB“, so der Gewerkschafter.

Gerade in diesem Zusammenhang ist eine Zusammenarbeit der Ermittlungsdienste von Bundespolizei, Zoll, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern erforderlich. Gemeinsame Ermittlungsgruppen würden die Überwachung, Kontrolle und auch das konkrete Einschreiten bei Verdachtsfällen der Schleusungskriminalität sowie das Unterbinden illegaler Geldströme (Stichwort Follow the Money) erleichtern. „Doch dafür muss zunächst im Haushalt spürbar nachgebessert werden“, so Roßkopf. Und auch in der angedachten Novelle des Bundespolizeigesetzes gibt es aus Sicht der GdP noch Handlungsbedarf. So muss hier beispielsweise dringend die Vorratsdatenspeicherung aufgenommen werden.

Die Innenminister von Sachsen und Brandenburg, Armin Schuster und Michael Stübgen, zeigten sich im Gespräch mit den GdP-Spitzen in der vergangenen Woche bereits sehr überzeugt von dem Konzept und möchten dies mit forcieren.

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