Anlässlich der Pressekonferenz zum Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie haben heute Vertreter der Fachgesellschaften und des Berufsverbands die Reformpolitik von Gesundheitsminister Lauterbach kritisiert. Die Krankenhausreform und die Reform der Akut- und Notfallversorgung gingen zwar in die richtige Richtung – in der Umsetzung werde aber eher das Einsparpotential als das Patientenwohl in den Mittelpunkt gestellt. Für eine bessere Verteilung der knappen finanziellen Ressourcen fordern die Verbände mehr Mitsprache.

Die zahlreichen Reformvorhaben des Bundes haben das Ziel, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und effiziente Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Für Orthopäden und Unfallchirurgen steht besonders die geplante Krankenhausreform in der Kritik sowie die damit verbundene Reform der Notfall- und Akutversorgung. Auch die Rechtsverordnung zur „Ambulantisierung“ operativer Leistungen – also der ambulanten Erbringung von Leistungen, die bislang stationär ausgeführt wurden – bewegt Ärzte in Orthopädie und Unfallchirurgie.
 
Krankenhausreform: Balanceakt zwischen Qualität und flächendeckender Versorgung
Am 10. Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier  zur Krankenhausreform geeinigt. Kernpunkte sind die Ersetzung des überholten Systems der Fallpauschalen durch sogenannte Vorhaltepauschalen: Damit sollen Kliniken, die notwendige aber vergleichsweise seltene Behandlungen anbieten, eine Existenzgarantie erhalten. Die Leistungen der Krankenhäuser werden außerdem in 65 Leistungsgruppen gegliedert, für die bundeseinheitlich Mindestqualitätsanforderungen gelten sollen – sie müssen erfüllt sein, damit ein Krankenhaus die Leistungen weiterhin erbringen darf. 

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sowie der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) begrüßen grundsätzlich die geplante Reform, kritisieren aber die Art der Umsetzung. „Eine Krankenhausreform ist dringend notwendig und die Einführung von Leistungsgruppen ist sinnvoll, weil sie zu einer Konzentration komplexer Behandlungen an entsprechend qualifizierten Kliniken führen wird“, erklärt Prof. Dr. Maximilian Rudert, Präsident der DGOU und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie (DGOOC). „Die Reform orientiert sich aber zu wenig an dem Ziel, die breite Bevölkerung auch in der Fläche auf hohem Niveau zu versorgen.“ Leistungsgruppen müssten so definiert werden, dass wirklich nur hochspezialisierte Leistungen darin enthalten seien. Denn: „Wenn für zu viele Kliniken in der Fläche die Kriterien zu hoch und damit unerfüllbar sind, kann es zur Unterversorgung bei Erkrankungen und Verletzungen kommen“, so Rudert. 

Schlechte Kommunikation in der Akut- und Notfallversorgung 
Die Regierungskommission, die notwendige Reformen im Krankenhausbereich anstoßen soll, hat auch Empfehlungen für die Notfall- und Akutversorgung im Rettungsdienst gegeben . Um Patienten im Notfall künftig schneller und effektiver zu versorgen, sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) und Integrierte Leitstellen (ILS) aufgebaut werden, in der präklinischen Versorgung soll ein neues Berufsbild des „advanced paramedic practitioner“ eingeführt werden, das die Ersteinschätzung der selbsteinweisenden Patienten vornimmt.

„Neben der einheitlichen Erreichbarkeit ist eine sinnvolle Verzahnung von ambulanten Versorgungsangeboten und interdisziplinären (Notfall-) Versorgungszentren wünschenswert“, sagt Prof. Dr. Steffen Ruchholtz, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und stv. Präsident der DGOU. Insbesondere für den Rettungsdienst brauche es eine Vereinheitlichung von organisatorischen Strukturen, Vorhaltung und Finanzierung. Die Koordination dieser komplexen Aufgabe durch sektorenübergreifende Integrierte Leitstellen (ILS) sei zu begrüßen. Zugleich mahnt die Fachgesellschaft aber an, Rettungseinsätze nur hochwertig ausgebildetem Fachpersonal anzuvertrauen. 

„Statt der Einführung eines „advanced paramedic practitioner“ sollte die Qualifikation der vorhandenen Berufsbilder wie Notfallsanitäter*in und Notärztin und -arzt durch einheitliche und qualitätsorientierte Aus- und Weiterbildungstandards gefördert werden“, so Ruchholtz. „Für Notfallsituationen mit besonders schweren Erkrankungen und Verletzungen wie etwa das Polytrauma sehen wir aber weiterhin die Notwendigkeit für den Einsatz von Notärzten. Denn ein gut aus- und weitergebildeter Notarzt bietet aufgrund seiner innerklinischer Erfahrung einen Mehrwert für den (schwer)verletzten Patienten.“ Kriterium müsse die erlernte und nachgewiesene Kompetenz bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen sein; Qualität statt Quantität müsse das Kriterium für den Einsatz im Rettungsdienst sein. 

„Ambulantisierung“ grundsätzlich sinnvoll, aber mit Augenmaß 
Viele Eingriffe werden in Deutschland noch stationär durchgeführt, obwohl sie ambulant möglich wären. Dies führt zu hohen Kosten, zu übermäßiger Inanspruchnahme der Krankenhäuser und zu längeren Verweilzeiten der Patienten. Zum 1. Januar 2024 soll daher eine Rechtsverordnung des BMG in Kraft treten, die eine einheitliche Vergütung regelt, egal ob eine Leistung ambulant oder stationär erbracht wurde. 

„Grundsätzlich ist es sinnvoll, stationär erbrachte Leistungen aus Effizienzgründen verstärkt ambulant zu erbringen“, sagt Prof. Dr. Christoph-Eckhard Heyde, Kongresspräsident für den BVOU. Dies im Sinne der Patienten umzusetzen, erfordere aber eine Anpassung von Strukturen und eine fair abgestimmte Finanzierung. „Was wir brauchen, ist ein System, das auf unterschiedliche Anforderungen flexibel reagieren kann“, so Heyde. Damit Eingriffe erfolgreich ambulant durchgeführt werden können, müssten zunächst die lokalen Versorgungsstrukturen angepasst werden. Auch müsse es möglich sein, weiterhin flexibel zu entscheiden, was für den individuellen Patienten zumutbar ist, denn nicht jeder sei für eine ambulante Behandlung geeignet. „Die guten existierenden Strukturen der niedergelassenen Kollegen wären bei einer schnellen Umsetzung alleine überfordert“, ist Heyde überzeugt. „Viele Krankenhäuser wiederum werden ohne strukturelle Anpassungen nicht in der Lage sein, eine ambulante Versorgung in solchem Ausmaß ad hoc umzusetzen. All das wird eine sinnvolle medizinische Versorgung unnötig erschweren.“ 

Fachgesellschaften und Berufsverband fordern, dass klare ökonomische Voraussetzungen geschaffen werden, um die Versorgung der Patienten über die Sektoren hinweg sicherzustellen. Dafür sehen sie ein Mitspracherecht der Fachgesellschaften und Berufsverbände als Voraussetzung. Ziel dürfe nicht das mögliche finanzielle Einsparpotential sein, sondern die qualitativ hochwertige Patientenversorgung.

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