Digitaler Fortschritt und die weiteren Transformationsprozesse funktionieren nur im Einklang mit einer modernen Rechtsprechung. Das ist und bleibt ein zentraler Punkt für die Mitgestaltung unserer künftigen Welt, wie der Campus Arbeitsrecht am 28. September unter dem Motto: „Transformation gerecht gestalten“ verdeutlichte.

Mit Diskussionen rund um das brandaktuelle Thema „digitale Transformation“ ging der Campus Arbeitsrecht in seine fünfte Auflage. Ausgewiesene Expert:innen und Kongressteilnehmer:innen kamen an der Frankfurter Goethe-Universität zusammen, um sich während spannender Vorträge aus Wissenschaft und Praxis auszutauschen. Veränderungen der Arbeitswelt mit einer ausgesprochenen Dynamik und vielfältige, neue Technologien beherrschten die Diskussionen im Plenum und in den angesetzten Foren.

Eva Pulfrich, Geschäftsführerin der DGB Rechtsschutz GmbH, und Prof. Dr. Philipp Donath, GoetheUniversität Frankfurt am Main, der den Schirmherr des Kongresses den Prof. Dr. Bernd Waas vertreten hat, begrüßten die Gäste. Dr. Eberhard Natter, ehemaliger Präsident des LAG Baden-Württemberg, leitete mit seinem Vortrag zur Transformation am Beispiel der Digitalisierung der Justiz in das Kongressthema ein.

Am Beginn des interessanten Vortrages von Dr. Natter stand die These, dass Transformation nur gelingen kann, wenn man die Führungskräfte gewinnt. Diesen Weg versuchte das Land BadenWürttemberg, Vorreiter in der Digitalisierung der Justiz, zu gehen. Als Risiken identifizierten die Akteure vor Ort schnell den Datenschutz und die Arbeitsplatzsicherheit, so Dr. Natter. Die Einbindung der Verbände sei auf Grund eines gesetzgeberischen Versäumnisses problematisch verlaufen. Allerdings habe die zunehmende Digitalisierung bewirkt, dass die baden-württembergische Justiz nahezu problemlos durch die Pandemie gekommen sei. Für Dr. Natter ist die e-Akte der erste große Schritt in die Digitalisierung der Justiz und damit ein Beispiel für eine gelungene Transformation. Erforderlich sei aber jetzt ein Blick nach außen auf die Bürger:innen. Auch Rechtsantragsstellen müssen zügig digitalisiert werden, rundete der Jurist seinen Vortrag ab.

In erfrischender Weise eröffnete Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), den Nachmittag des Campus und ließ alle an ihrem lebendigen Vortrag teilnehmen. Gleich zu Beginn ließ sie das Publikum wissen, dass sie sich dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz sehr verbunden fühlt. Ein konstruktiver Streit auf der Sachebene mit der Arbeitgeberseite ist ihrer Ansicht nach immer notwendig und wichtig. Unschätzbar in seinem Wert ist für sie auch die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Richter:innen. Daher bedauert Inken Gallner auch den Nachwuchsmangel in den juristischen Lehrstühlen, denn die wissenschaftliche Arbeit bilde ebenfalls die Grundlage für richterliche Entscheidungen. Ihr ist es ein Anliegen, dass die europäische Rechtsgemeinschaft geschützt wird und autoritären Einflüssen entgegentritt, nicht nur wegen des momentanen Krieges in der Ukraine. Ihr Dank gilt den Gewerkschaften, die diesen Weg geschlossen mitgehen. Frieden ist nur in einer regelbasierten Ordnung möglich, so ihr emotionales Schlusswort.

Dem 5. Campus Arbeitsrecht gelang es, die Auswirkungen der digitalen Transformation weitreichend auszuleuchten. Es gab vier Fachforen zu aktuellen Themen in der Arbeitswelt: die Gestaltung der Transformation durch Arbeitsrecht, Arbeit unter den Bedingungen der Digitalisierung, die neuesten Entwicklungen im Bereich des Arbeitszeitrechts und der Arbeitszeiterfassung sowie zum Beschäftigtendatenschutz.

Dem schloss sich eine Diskussion zum Thema "Strategische Prozessführung: Mit Recht die Welt verändern" an, professionell und kurzweilig geleitet durch den Moderator der Veranstaltung, den Journalisten Tom Hegermann. An dem Plenum nahm Prof. Dr. Ott Geschäftsführer von ClientEarth, Sarah Lincoln, die Rechtsanwältin und Leiterin des Schwerpunkts Soziale Teilhabe und AntiDiskriminierung von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, wie auch Angelika Kapeller, Leiterin des Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH, teil. Das Publikum nahm sehr rege an dieser Diskussion teil. Im Fokus stand hierbei vor allem die Gestaltung von erwirkten Entscheidungen über den Einzelfall hinaus, insbesondere auch im Blick auf eine strategischen Prozessführung der unterschiedlichen Rechtsbereiche.

Gewerkschaften gestalten die Entwicklungen im Arbeitsrecht mit. Hierbei reicht sich der Campus Arbeitsrecht als Veranstaltung des Frankfurter Clusters ein. In diesem Cluster sind gewerkschaftliche und arbeitnehmernahe Einrichtungen zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist, die Entwicklung des Arbeitsrechts zu prägen. Zum Frankfurter Cluster zählen die DGB Rechtsschutz GmbH, das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI), die Europäische Akademie der Arbeit (EAdA), der auf Arbeitsund Sozialrecht spezialisierte Bund-Verlag und die juristische Fachzeitschrift "Arbeit und Recht". Mit dem 5. Campus Arbeitsrecht zeigte der Verbund, dass er intensiv in das Thema der digitalen Transformation eingebunden ist und innovativ an breit gefächerten Antworten auf Fragen der Zukunft arbeitet. Eine insgesamt gelungene und hochkarätig besetzte Veranstaltung!

Über die DGB Rechtsschutz GmbH

Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung für über 5,5 Millionen Gewerkschaftsmitglieder im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht. Sie betreibt bundesweit mehr als 117 Büros, in denen ca. 750 Juristinnen und Juristen sowie Verwaltungsangestellte die verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. Die Rechtsvertretung im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht erstreckt sich bis zu den obersten Bundesgerichten sowie dem EuGH und dem EGMR.

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