Ab dem Sommer 2026 greift der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Schon jetzt werden durch politische Entscheidungen wichtige Rahmenbedingungen dafür festgelegt. Vereine der Blas- und Spielleutemusik (Musikvereine) wollen sich in den Ganztag einbringen, brauchen dafür aber passende Richtlinien, um sich als ehrenamtlich arbeitende Strukturen beteiligen zu können. Die Deutsche Bläserjugend (DBJ) hat nun bei ihrer Herbstarbeitstagung in Staufen für sie und ihre Strukturen wichtige Forderungen definiert.

Im Zentrum steht als Musikvereine bei der Gestaltung des Ganztags mitgedacht und eingebunden zu werden. Dabei geht es um mehr als nur den Erhalt des Vereins und die neuen Anforderungen der Nachwuchsgewinnung. Vielmehr stehen auch die Sicherung von kulturell-musischer Bildung und von Freiräumen für junge Menschen im Fokus. „Ganztag ist nicht nur Schule“ ist der wichtige Hinweis der Teilnehmenden der DBJ-Herbstarbeitstagung. Die Betreuung sollte vielfältig sein.

Vereine können dazu einen Beitrag leisten, wenn sie als Mitwirkende anerkannt werden und die Voraussetzung so gestaltet sind, dass ehrenamtlich arbeitende Strukturen diese erfüllen können. Daran muss Politik allerdings ein Interesse haben, zum einen um den Ganztag zu sichern und zum anderen um Musikvereine als Stützen der demokratischen Zivilgesellschaft und Orte kultureller Bildung zu stärken. Nicht vergessen werden darf dabei eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung der Angebote, damit Kinder auch verschiedene Angebote wahrnehmen können, ohne auf den Geldbeutel der Eltern achten zu müssen.

Weitere Themen bei der DBJ-Herbstarbeitstagung waren beispielsweise inhaltliche Projekte des Verbands. So wurde auf eine Untersuchung von digitalen Lernmethoden bei der D-Reihe, der fachlich-musikalischen Prüfungsreihe der Bläserjugend, zurückgeblickt. Es wurden Potenziale von verschiedenen Medieninhalten in den Blick genommen und deren Wirkung ausgewertet. Die Projektergebnisse sollen nun in eine Lernplattform umgesetzt werden. Offen ist allerdings noch die Finanzierung des Anschlussvorhabens.

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