Sehr viele Institutionen und Vereine wären ohne ehrenamtliche Helfer ihren Aufgaben nicht gewachsen. In Deutschland engagiert sich mehr als jeder Dritte in einem Ehrenamt, z. B. in sozialen Bereichen, im Katastrophenschutz und vor allem im sportlichen Vereinsleben. Um dieses freiwillige und hoch zu schätzende Engagement hinreichend zu ehren, hat die UN den 5. Dezember zum Tag des Ehrenamtes erhoben. Es gibt aber auch warnende Stimmen. „Viele Helfer im Ehrenamt wissen nicht, ob sie bei ihrer Tätigkeit einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzen“, betont Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Durch Unfälle, auch im Ehrenamt, kann es schnell zu schweren bleibenden körperlichen Schäden kommen, welche bis zur Berufsunfähigkeit führen können. „Sowohl eine private Unfallversicherung als auch die Absicherung einer eventuell eintretenden Berufsunfähigkeit gehören zum Pflichtprogramm eines jeden Ehrenamtlichen“, informiert Jürgen Buck. Zudem bedarf es unbedingt auch eines Versicherungsschutzes gegen Haftpflichtansprüche Dritter oder einem Rechtschutz bei sogenannten Vorsatzstraftaten, warnt der Experte.

Weitere Informationen über den wichtigen Versicherungsschutz finden ehrenamtliche Helfer und solche, die es werden wollen, unter www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“ unter dem Stichwort „Ehrenamt und Versicherungsschutz“.

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