Aufgrund des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt. Es dürfen keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Von dieser Maßnahme sind mehrere laufende Förderprogramme betroffen. Dazu zählen auch die Bundesförderung für die Energieberatung privater Haushalte und das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW). Letztere soll Handwerksbetriebe dabei unterstützen, ihr technisches Personal dazu zu befähigen, mit der Technologie Wärmpumpe umzugehen.

Dazu sagt der Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD, Dirk Wohltorf:

„Die meisten Heizungen, die ab 2024 neu eingebaut werden, werden Wärmepumpen sein. Davon ist aktuell auszugehen, auch wenn das GEG grundsätzlich auch andere Technologien wie die Fernwärme zulässt, um das sogenannte 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Ziel zu erreichen. Ob sich die Umstellung auf die Wärmepumpe technisch so einfach vollziehen lässt, ist sehr fraglich. Denn diejenigen Fachkräfte, die sich mit Heizungssystemen auskennen, sind in der auf Öl- oder Gasheizungen geschult. Das haben sie gelernt und lehren sie dem Nachwuchs. Die Wärmepumpe ist aber eine völlig andere Technologie, die bisher in den Ausbildungsbetrieben kaum vorgekommen ist. Statt eine dringend notwendige Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive zu starten, werden nun die Mittel für das BAW gestrichen. Das ist unfassbar.

Ohne die entsprechenden Fachkräfte lässt sich das Gebäudeenergiegesetz nicht umsetzen. In einem Werbevideo zu dem Förderprogramm sagt die Bundesregierung zurecht: „Mit jeder Qualifizierung kommt Deutschland der Wärme- und Energiewende ein Stück näher.“ Mit der Streichung der Förderprogramme entfernt sich die Bundesregierung wieder von der Wärme- und Energiewende, auch wenn sie mit dem lang umstrittenen Gebäudeenergiegesetz etwas anderes verfolgt. Dass nun auch die Förderung privater Haushalte bei der Energieberatung gestrichen werden soll, ist ein Skandal. So geht das nicht. Die Bundesregierung spart am falschen Ende.“

Über IVD Bundesverband

Der Immobilienverband Deutschland IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der immobilienwirtschaftlichen Beratungs- und Dienstleistungsberufe. Der Verband vereint rund 6.200 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die Immobilienverwalter im IVD betreuen rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um. Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IVD Bundesverband
Littenstraße 10
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 275726-0
Telefax: +49 (30) 275726-49
http://www.ivd.net

Ansprechpartner:
Stephen Paul
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 275726-15
E-Mail: stephen.paul@ivd.net
PB3C GmbH
Telefon: +49 (30) 726276-152
E-Mail: pressekontakt@ivd.net
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel