Die Mitglieder der niedersächsischen Kammerversammlung fordern in einem aktuellen Beschluss den bürokratischen Folgeaufwand beim Erlass zukünftiger Gesetze und Verordnungen für das Gesundheitswesen verpflichtend zu prüfen. Ziel ist es, Praxen und Kliniken vor weiterem bürokratischen Mehraufwand zu schützen.

Die Delegierten der niedersächsischen Kammerversammlung, die am 13. Dezember zum ersten Mal in den neuen Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) in Hannover stattfand, wehren sich erneut gegen das ausufernde Bürokratieaufkommen im Gesundheitswesen. Die niedersächsischen Ärztinnen und Ärzte fordern vom Gesetzgeber einen Stopp des Bürokratiewachstums durch die Einführung eines Bürokratie-Folgeabschätzungsgesetzes. Bevor ein neues Gesetz und eine neue Verordnung erlassen oder verabschiedet wird, sollen zwei Aspekte geprüft werden und in die Bewertung eingehen: Zum einen wie hoch der damit verbundene Verwaltungsaufwand ist, zum anderen inwieweit er in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht. „Wir sind deutlich über den Punkt hinaus, an dem die verwaltenden Tätigkeiten von uns Ärztinnen und Ärzte in einem vernünftigen und nachvollziehbaren Verhältnis zu unserer Kern-Aufgabe stehen, der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten“, bekräftigt Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen und stationär tätige Lungenfachärztin.

Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich führen die vielen bürokratischen Tätigkeiten, die oftmals der verantwortliche Arzt beziehungswiese die verantwortliche Ärztin zusätzlich erledigen muss, dazu, dass die Lücken in der Versorgung größer werden. „Als Flächenland haben wir in Niedersachsen ohnehin große Schwierigkeiten, die Versorgung in dünn besiedelten Gebieten sicherzustellen. Wenn dann zunehmend mehr Zeit durch ausufernde Dokumentationspflichten verloren geht, verschärft sich diese Knappheit an ärztlichen Ressourcen zunehmend“, unterstreicht Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, stellvertretende Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen und niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin.

Ihre Forderung haben die Delegierten einstimmig beschlossen. Die Kammerversammlung fand zum ersten Mal in den neuen Räumlichkeiten der ÄKN-Landesgeschäftsstelle in der Berliner Allee in Hannover statt. Der Umzug der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÄKN in das neue Gebäude findet aktuell statt. Während der Bauzeit war der Sitz der ÄKN in einem Interimsgebäude in der Karl-Wiechert-Allee.

Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen

„Die Kammerversammlung fordert die Politik nachdrücklich auf, ein „Bürokratie-Folgeabschätzungsgesetz“ (BüFoG) auf den Weg zu bringen. Dieses ist so auszugestalten, dass es künftig eine gesetzlich verankerte Notwendigkeit wird, vor der Einführung neuer Gesetze und Verordnungen sowohl den Zeitaufwand als auch den Kostenrahmen in Arztpraxen und Kliniken zwingend zu prüfen und zu veröffentlichen! Zur Bewertung der Ergebnisse des BüFoG sind unabhängige Bürokratiebeauftragte zu benennen, die für die Evaluierung neuer Gesetzesvorhaben im Hinblick auf den zu erwartenden bürokratischen Mehraufwand verantwortlich sind.“

Über Ärztekammer Niedersachsen

Die Ärztekammer Niedersachsen ist die standesrechtliche Vertretung der mehr als 45.000 Ärztinnen und Ärzte im Flächenland Niedersachsen. Sie nimmt in Selbstverwaltung öffentliche Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und erfüllt zugleich weisungsgebunden staatliche Aufgaben. Außerdem setzt sie sich für eine qualitativ hochwertige ärztliche Fort- und Weiterbildung ein und betreut die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.

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