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  • Heute Donnerstagabend, 18.1.2024, Debatte im Deutschen Bundestag über den 23. BAföG-Bericht der Bundesregierung
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat inzwischen Referentenentwurf vorgelegt für eine 29. BAföG-Novelle
  • Deutsches Studierendenwerk (DSW) sieht leichte Verbesserungen, vermisst aber eine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und -Wohnkostenpauschale
  • DSW-Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl: „Es fehlt die Kraft“
  • Anbuhl: „Es ist eine bewusste Entscheidung des Bundesbildungsministeriums, nur 62 der bereitgestellten 150 Millionen Euro auszugeben. Leidtragende sind die Studierenden“

Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) vermisst angesichts des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für eine 29. BAföG-Novelle den politischen Willen, den vom Haushaltsausschuss fürs BAföG bereitgestellten Finanzrahmen auch wirklich ausschöpfen zu wollen.

Der DSW-Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl erklärt anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über den 23. BAföG-Bericht:

„Die Preise und Mieten sind wegen der Inflation hoch, die BAföG-Bedarfssätze und die BAföG-Wohnkostenpauschale bleiben zu niedrig – obwohl dafür trotz schwieriger Haushaltslage Geld bereitsteht: Das ist die fatale Botschaft dieses Referentenentwurfs an die Studierenden.

Der Bundestags-Haushaltsausschuss stellt dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Monate Oktober bis Dezember 2024 150 Millionen Euro zweckgebunden zur Verfügung für eine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze. Davon sollen nun gemäß Referentenentwurf nur 62 Millionen Euro genutzt werden.

Trotz hoher Inflation und hoher Preise für Mieten, Energie und Lebensmittel den BAföG-Grundbedarf und die BAföG-Wohnkostenpauschale nicht zu erhöhen, den vom Haushaltsausschuss bereitgestellten Finanzrahmen nicht auszuschöpfen – das ist eine ganz bewusste politische Entscheidung des Bundesbildungsministeriums.

Das BAföG soll bei den Bedarfssätzen und der Wohnkostenpauschale weiter beim Stand vom Herbst 2022 stagnieren. Die damalige Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent war schon gleich von der Inflation aufgefressen. Während es beim Wohngeld, der Rente, dem Bürgergeld und den Abgeordnetendiäten automatische Anpassungen gibt, wird das BAföG nur nach politischer Konjunktur erhöht. So wird das zentrale staatliche Instrument für Bildungsgerechtigkeit abgehängt.

Es fällt schwer, vor diesem Hintergrund die im Referentenentwurf geplanten, leichten Verbesserungen zu würdigen, etwa die Erhöhung der Elternfreibeträge um fünf Prozent, die Verlängerung der Förderungshöchstdauer um ein Semester, den Fachrichtungswechsel nun nach fünf Semestern oder die geplante Studienstarthilfe.

Denn gleichzeitig soll auch der BAföG-Darlehensanteil erhöht werden, von derzeit maximal 10.010 Euro auf 11.550 Euro. Viele Studierende gerade aus ärmeren Familien – das zeigt auch die jüngste Sozialerhebung – schrecken Schulden vom Studium ab. Versprochen hatte die Koalition, zu prüfen, den Darlehensanteil abzusenken. Nun schlägt das Bildungsministerium das komplette Gegenteil vor. 

Mein Fazit: Es soll beim BAföG leichte Verbesserungen geben, aber insgesamt bleibt mit dem Ausbleiben einer Erhöhung eine große Leerstelle. Es fehlt dem Bildungsministerium an Kraft und politischem Willen. Die Leidtragenden sind die Studierenden.“

Link zur Bundestagsdebatte 23. BAföG-Bericht heute Donnerstagabend, 18.1.2024, ca. 21 Uhr:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-ausbildungsfoerderung-bericht-983210

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