Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) ruft die Krankenhäuser in Deutschland dazu auf, die Zeit bis zur Einführung der PPR 2.0 effektiv zur Vorbereitung zu nutzen. Der Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Pflegepersonalbemessungsverordnung liegt vor. Die geplante Verabschiedung im alten Jahr war nicht möglich, vermutlich ist ab dem zweiten Quartal mit dem Inkrafttreten zu rechnen.

„Die spätere Verabschiedung und Einführung der PPR 2.0 gilt es effektiv zu nutzen. Das ist auch gut so, denn die Krankenhäuser brauchen diese Zeit zur Vorbereitung“, betont Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Wichtig ist, dass die Verordnung im Sinne der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Profession Pflege kommt. Was kommt, ist dabei klar definiert. Dieser Meilenstein ist gesetzt. Bereits jetzt sollten sich daher die Krankenhäuser darauf einlassen und die Zeit nutzen.“

Zum Thema Personalbedarfsermittlung arbeitet der DPR zusammen mit externen Expert*innen bereits seit vielen Jahren aktiv in einer „Fachkommission zur Pflegepersonalbedarfsermittlung in Krankenhäusern – DPR Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI)“.

Irene Maier: „Die PPR 2.0 wird Realität. Die Mitglieder der Fachkommission haben maßgeblich dazu beigetragen, diese inhaltlich zu erarbeiten, in die politischen Prozesse einzubringen und Expertisen zu bündeln, um die Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden wesentlich zu verbessern.“

Jetzt hat der DPR seine Fachkommission personell neu aufgestellt. Sandra Mehmecke übergibt die fachliche Leitung an Ingo Böing und Franziska Berghoff, weil sie als Geschäftsführerin im DBfK Nordwest neue Aufgabengebiete übernimmt. Sandra Mehmecke wird der Fachkommission weiterhin als Mitglied erhalten bleiben. Leiterin der Kommission aus dem Präsidium ist nach wie vor Irene Maier.

Sandra Mehmecke, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe e.V. (DBfK) Nordwest, sagt: „Gemeinsam haben wir es geschafft, dass die PPR 2.0 kommen wird. Es bleibt jedoch noch ein langer Weg“.

Ingo Böing, langjähriges Mitglied der Kommission und Vertreter des DBfK, betont: „Die Einführung der PPR 2.0 ist ein großer Erfolg und wird auch in den kommenden Jahren eines der wichtigsten Themen für die Pflege im Krankenhaus bleiben. Sie wird weiterhin vom DPR und seiner Kommission begleitet werden, besonders in der Weiterentwicklung der PPR 2.0."

Franziska Berghoff, Referentin für die pflegerische Versorgung im Krankenhaus beim Deutschen Pflegerat, ergänzt: „Die Herausforderungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der PPR 2.0 müssen strukturiert und ressourcenorientiert bewältigt werden, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und die Qualität der Versorgung nachhaltig zu sichern. Die Einbindung der Erfahrungen der Pflegeprofession ist dabei unerlässlich."

Ergänzende Informationen

Umfangreiche Informationen zum Verfahren, zur Einführung und Umsetzung der PPR 2.0 finden Sie auf der Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.: PPR 2.0 – Was ist das?

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 39877303
Telefax: +49 (30) 39877304
http://www.deutscher-pflegerat.de

Ansprechpartner:
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (151) 650617-86
E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel