Ab dem 20. September ist es wieder so weit: In der bayerischen Landeshauptstadt startet die Oktoberfest-Saison mit dem weltweit wohl bekanntesten und größten Volksfest. Zum 190. Mal heißt es „Oans, zwoa, gsuffa“ und bis in den Oktober hinein wird nicht nur auf der Münchner Theresienwiese geprostet, geschunkelt und gefeiert. Oktoberfeste in ganz Deutschland, wie z. B. die Cannstatter Wasen in Stuttgart, die Kölner Wiesn oder das Pichelmännel Oktoberfest in Dresden locken Touristen aus aller Welt an. Allein auf der „Wiesn“ in München finden sich Jahr für Jahr zwischen sechs und sieben Millionen feierfreudige Besucher ein, die das Bier, aber auch andere bayerische Spezialitäten, Trachtenumzüge, Blasmusik und Fahrgeschäfte genießen wollen. ARAG Experten erklären, wie man mit Spaß, aber auch in Sicherheit dabei sein kann.

Was, wann, wo und wie teuer?
Wie in jedem Jahr eröffnet der Anstich des ersten Fasses durch den Oberbürgermeister das traditionellste aller Oktoberfeste: „Auf eine friedliche Wiesn!“ heißt es dann um Punkt 12 Uhr. Dabei darf nur Bier von Münchner Brauereien in den insgesamt 35 Festhallen und -zelten ausgeschenkt werden (Landgericht München, Az.: 1 HKO 18 963/89). Der diesjährige Preis für eine Maß (ein Liter) liegt übrigens zwischen 14,50 und 15,80 Euro. Festgelegt wird er von den Gastronomen selbst, die Veranstalter schreiben ihn nicht vor. Einen Platz zu ergattern, ist nicht ganz einfach. Auch wenn immer Plätze für spontane Gäste freigehalten wird, empfehlen ARAG Experten, gerade für die Abendstunden besser vorab zu reservieren. Wer nicht nur sitzen, singen und trinken möchte, für den bieten 130 Aussteller Fahrgeschäfte jeder Art an. Als Symbol des Oktoberfests gilt das Riesenrad, aber auch der Olympia Fünferlooping, die größte transportable Achterbahn der Welt, erfreut sich größter Beliebtheit. Dem Jahr 2025 angemessen, nutzt die Geisterbahn Virtual Reality. Und wem das zu modern ist, der findet auf den „Oidn Wiesn“ nostalgische Fahrgeschäfte und echte Tradition. Täglich zwischen 9 und 10 Uhr morgens und zwischen 23 und 1 Uhr nachts öffnen die Zelte und Attraktionen ihre Pforten. Der Eintritt aufs Festgelände ist übrigens kostenlos; über die Wiesn zu schlendern, steht also jedem offen.

Safety first
Wo so viele Menschen gleichzeitig feiern und vor allem viel Alkohol getrunken wird, mag es zwar sehr fröhlich sein, erfahrungsgemäß läuft der eine oder andere Besucher aber auch mal aus dem Ruder. Und so gelten viele Sicherheitsvorkehrungen, die alle denkbaren Gefahren ausschließen oder zumindest minimieren sollen. Das beginnt mit Einlasskontrollen, die vor allem dazu dienen, die Mitnahme verbotener Gegenstände auf das Fest zu verhindern. Dass Waffen nicht erlaubt sind, versteht sich von selbst, darüber hinaus sind aber alle Gegenstände, die man überhaupt als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffe einsetzen kann, laut ARAG Experten verboten. Taschen und Rucksäcke über ein Maß von 20 x 15 x 10 Zentimeter dürfen nicht mitgenommen werden und an Feier- und Samstagen sind Kinderwagen nicht zugelassen. Fahrräder, Roller und Skateboards haben keinen Zutritt, Tiere – abgesehen von Assistenzhunden – ebenso wenig. Ein besonderes Auge wird auf die Sicherheit vor allem von Mädchen und Frauen gelegt. Dabei weisen die ARAG Experten auf den sogenannten „Safe Space“ hin: ein Ort, an den sich Besucher wenden können, wenn sie sich belästigt, bedroht oder unsicher fühlen. Dort kümmern sich Helferinnen von drei Münchner Vereinen um diejenigen, die körperliche oder sexuelle Bedrohung oder Gewalt erleben, sie sind aber auch für kleinere Notlagen wie verlorene Portemonnaies und Schlüssel oder nicht mehr aufzufindende Freunde ansprechbar.

Alkohol mit Folgen
Auch wenn die Gastronomen damit rechnen, dass es in den Zelten hoch hergeht und sie vom Bierdurst ihrer Besucher leben, heißt das dennoch nicht, dass alle Alkohol-Eskapaden geduldet werden. Sie selbst haben das Hausrecht und dürfen somit durchaus Gästen den Zutritt verwehren oder sie des Zeltes verweisen, wenn diese sich unangenehm verhalten. ARAG Experten weisen darauf hin, dass eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter sogar den sogenannten „Polizeigriff“, also die Fixierung der Arme auf dem Rücken des Betroffenen, anwenden dürfen, wenn ihre Aufforderung zum Gehen nicht befolgt wird (Amtsgericht München, Az.: 223 C 16529/07). Und wer sich womöglich auf dem Rückweg im Taxi übergibt, schuldet dem Fahrer nicht nur das Geld für die Fahrt, sondern auch die Reinigungskosten. Er ist selbst dann noch hälftig daran beteiligt, wenn der Taxifahrer trotz Bitten nicht anhält (AG München, Az.: 271 C 11329/10). Dennoch ist das Taxi nach Alkoholkonsum das Verkehrsmittel der Wahl; denn nicht nur fürs Auto gilt eine Promillegrenze , sondern auch für den E-Roller und das Fahrrad. Auf dem E-Roller wird – wie beim Autofahren – schon ab 0,5 Promille ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit fällig. Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht oder Ausfallerscheinungen zeigt, wird laut ARAG Experten sogar auch dann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, wenn die Grenze noch nicht erreicht ist, und bekommt mindestens eine Teilschuld. Und wer auf dem E-Roller mit mehr als 1,1 Promille und auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, begeht in jedem Fall eine Straftat. Und zwar auch ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist.

Was man sonst noch vermeiden sollte
Es klingt wie ein Kavaliersdelikt, ist aber keins: Maßkrüge mögen sich wie ein Souvenir anfühlen, sind aber zunächst einmal Eigentum der jeweiligen Brauerei und müssen zurückgegeben werden. Wer nicht widerstehen kann, kann sie einfach im offiziellen Shop bestellen oder auf der Festwiese und in den offiziellen Tourist-Informationen von München kaufen. Der Serienmaßkrug 2025 kostet 34,90 Euro, mit Zinndeckel 54,90 Euro. Ansonsten handelt es sich um Diebstahl, der laut ARAG Experten angezeigt werden kann. Ebenfalls nicht einfach übersehen werden die sogenannten „Wildpinkler“ . Sie begehen nämlich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet wird.

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