Die Delegierten der Landesärztekammer Hessen sehen mit Sorge auf die dramatischen humanitären Notlagen in Kriegsgebieten. Im Namen der hessischen Ärzteschaft fordern sie die hessische Landesregierung und auch die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass humanitäre Hilfe und medizinische Versorgung in Krisen- und Kriegsregionen der Welt uneingeschränkt und ohne Gefahr für Leib und Leben der Helfenden jederzeit möglich gemacht werden. Insbesondere müsse die Arbeit der Hilfsorganisationen wie etwa Ärzte ohne Grenzen, Medico International und der UN-Organisationen gewährleistet werden. Die Genfer Konvention (s. u.) müsse uneingeschränkt befolgt werden.
Darüber hinaus fordern die hessischen Ärztinnen und Ärzte die Bundesregierung auf, aus humanitären Gründen Behandlungsplätze in Deutschland anzubieten, um das Leid der Bevölkerung, insbesondere von schwerverletzten und schwerkranken Kindern, zu lindern.

Hintergrund: Genfer Konvention

In zahlreichen Konflikten wird gezielt Hilfspersonal angegriffen und Hilfe blockiert. Exemplarisch genannt seien die Krisen und Kriege in der Ukraine, in Nord und Süd Sudan, im Jemen, in Gaza oder in Libyen. All das widerspricht der Genfer Konvention. Die Genfer Konvention hat 1949 die Grundlage zum modernen Völkerrecht mit den folgenden Forderungen geschaffen:
I. Konvention: Schutz von Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde.
II. Konvention: Schutz von Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See.
III. Konvention: Behandlung von Kriegsgefangenen (Verbot von Folter, Tötung, Misshandlung).
IV. Konvention: Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten.
Die hessischen Ärztinnen und Ärzte fordern, dass diese Punkte uneingeschränkt befolgt und eingefordert werden.

Wegen Angriffen auf Gesundheitseinrichtungen: Behandlungsplätze in Deutschland bereitstellen

In den derzeitigen Kriegen kommt es immer wieder zu Angriffen auf medizinische Einrichtungen und medizinisches Personal. In den Auseinandersetzungen werden Krankenhäuser und weitere medizinische Einrichtungen immer häufiger zum Ziel militärischer Angriffe. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung wird dadurch völkerrechtswidrig in erheblichem Ausmaß gefährdet. In Kriegsgebieten werden immer auch Krankenhäuser und medizinische Infrastruktur zerstört. Um die Notlage abzumildern sollte die Bundesregierung Behandlungsplätze anbieten, wie dies Italien, Spanien und Großbritannien bereits praktizierten, so die LÄKH-Delegiertenversammlung.

Die LÄKH möchte daher an die hessische Landesregierung und die Bundesregierung appellieren, die Aufnahme von Schwerverletzten und Schwerkranken aus Kriegsgebieten in Deutschland zu ermöglichen, insbesondere von Kindern (unter anderem aus dem Gaza-Streifen).

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