Zum Technikkatalog: www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal/technikkatalog
Die kommunale Wärmeplanung sorgt bei Fachleuten für einen großen Bedarf an aktuellen Daten und Fakten. Der Technikkatalog ist wieder auf dem neuesten Stand und unterstützt sie dabei. Aktualisiert wurden unter anderem die Energiepreise. Auf Basis der ersten Praxiserfahrungen gibt es auch Anpassungen bei den technischen Kennwerten der Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung von Wärme. Hinzu kommen neue Grafiken, die den Wärmeplanerinnen und Wärmeplanern Investitionskostenkurven für energietechnische Anlagen bieten.
„Ziel des aktualisierten Technikkatalogs ist es, dass alle verpflichteten Stadtkreise und großen Kreisstädte sowie alle freiwillig planenden Gemeinden und Planungskonvois mit verlässlichen Daten robuste kommunale Wärmepläne ausarbeiten und umsetzen können“, erklärt Dr. Max Peters, Leiter des Kompetenzzentrums Wärmewende der KEA-BW.
Aktuelle Daten und Tabellen in Hülle und Fülle
Der Technikkatalog besteht aus einer Einführung und rund 200 Tabellen, die in 31 Kategorien unterteilt sind. Sie beinhalten CO2-Emissionsfaktoren für die Strom- und Wärmeerzeugung aus verschiedenen Prozessen, Prognosen zur Entwicklung der Preise verschiedener Energieträger und des CO2-Preises, Technologien zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Wärme sowie Angaben zu Endenergieverbräuchen von Gebäuden nach Baualtersklassen.
Die Landesenergieagentur KEA-BW hat den Technikkatalog mit Beteiligung wissenschaftlicher Institutionen, Dienstleistungsunternehmen im Bereich kommunale Wärmeplanung sowie Verbänden, Kammern und Energieversorgern erstellt. Die Kennwerte und Prognosen spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand wider und werden laufend aktualisiert.
Blaupause für den Bund
Daten aus dem Technikkatalog des Landes werden künftig auch in den bundesweiten Technikkatalog zur kommunalen Wärmeplanung einfließen. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit ein entsprechendes Gesetz zur Einführung der kommunalen Wärmeplanung in allen Ländern.
Weitere Informationen und Hilfsmittel zur kommunalen Wärmeplanung
Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtet die großen Kreisstädte und Stadtkreise, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Er wird vom Land finanziert. Den übrigen Gemeinden steht ein Förderprogramm für die freiwillige Planung zur Verfügung.
Neben dem Technikkatalog gibt es auch einen Handlungsleitfaden des Umweltministeriums zur kommunalen Wärmeplanung. Er stellt Fachplanerinnen und -planern einen standardisierten Lösungsweg zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans vor. Die Anwendung der dort beschriebenen Methodik erlaubt neben der systematischen Erstellung auch die Fortschreibung des Wärmeplans.
Das Kompetenzzentrum Wärmewende der KEA-BW berät als erste Anlaufstelle Gemeinden in Baden-Württemberg zu allen Fragen der kommunalen Wärmeplanung und hält eine vielfältiges Unterstützungsangebot bereit. Mehr Informationen unter: www.kea-bw.de/waermewende.
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA-BW ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei der Energieeinsparung, der rationellen Energieverwendung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien. Auch die nachhaltige Mobilität sowie der Bereich der Klimaanpassung sind Schwerpunkte der KEA-BW. Zudem ist sie die zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA-BW ist in Karlsruhe, eine Außenstelle befindet sich in Stuttgart.
Über die Themenfelder der KEA-BW
Die fünf Kompetenzzentren „Kommunaler Klimaschutz“, „Energiemanagement“, „Contracting“, „Wärmewende“ und „Zukunft Altbau“ der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) erstellen Informationsmaterialien und verbreiten sie, bieten kostenfreie Impulsberatungen an, organisieren Veranstaltungen, entwickeln und pflegen einschlägige Netzwerke und beobachten den Markt. Zusammen mit dem im Verbund mit regionalen Einrichtungen wirkenden „Photovoltaik-Netzwerk“ und dem Bereich „Nachhaltige Mobilität“ sollen sie den Klimaschutz in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei Kommunen, bei Unternehmen, sonstigen Einrichtungen und Privatleuten in Baden-Württemberg weiter voranbringen. Ergänzt werden die Aktivitäten der KEA-BW durch den Bereich „Erneuerbare BW“. Er ist Ansprechpartner für Kommunen und Projektierer mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien im Land schneller auszubauen. Die Kompetenzzentren, das Photovoltaik-Netzwerk und der Bereich Erneuerbare BW werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes finanziert, der Bereich Nachhaltige Mobilität vom Ministerium für Verkehr BW.
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