Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die Entschließung des Bundesrates ist eine Steilvorlage für Bund und Länder, gemeinsam die Förderungslücken für Soloselbständige zu schließen. Die Coronakrise ist ein Lehrstück in Sachen Solidarität. Denn auch wenn Restaurants und Bars, Museen und demnächst Kinos wieder öffnen dürfen und sich das befreiende Gefühl einstellt, die Krise sei so gut wie überwunden: Für die Soloselbständigen gilt dies noch lange nicht. Ihnen steht das Wasser mittlerweile bis zum Hals, ob und wie sie ihre Arbeit in nächster Zeit wieder aufnehmen können, ist nach wie vor ungewiss. Die selbständigen Künstlerinnen und Künstler, denen unverschuldet ihre Lebensgrundlage weggebrochen ist, zu arbeitslosen Bittstellern zu degradieren, ist hochgradig ungerecht. Daher ist es längst überfällig, dass für diese Gruppe von Kreativschaffenden eine Lösung gefunden wird: entweder in Form von pauschalen monatlichen Zuschüsse oder von Soforthilfen, die auch die Honorarausfälle angemessen ausgleichen. Worte allein zahlen keine Miete und bringen kein Essen auf den Tisch. “
Die Soloselbständigen sind neben Teilen der Musikwirtschaft und der Livemusik-Veranstaltungsbranche besonders von der Coronakrise betroffen. Eine Petition des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags will derzeit eine Verlängerung und rechtssichere Anpassung von Soforthilfen für Selbständige erwirken. Die Hilfen sollen, laut Petitionstext, „neben den Betriebskosten auch rückwirkend einen Unternehmerlohn berücksichtigen, der Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung mit abdeckt.“ Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis 25. Juni 2020, inzwischen haben über 30.000 Menschen die Petition unterzeichnet. Das Quorum ist bei 50.000 Mitzeichnungen erreicht.
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