Zur heutigen EU-Mindestlohnrichtlinie erklärt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:

Arbeitgeber lehnen europäische Mindestlohnbürokratie der Europäischen Kommission ab – deutsche Politik muss diese entschieden zurückweisen

Wir lehnen eine europäische Mindestlohnbürokratie als eine Kompetenzanmaßung der Europäischen Kommission ab. Die deutsche Politik ist aufgerufen diese entschieden zurückzuweisen. Wir müssen beim Mindestlohn die Kirche im Dorf und bei den Sozialpartnern lassen.

Mit der Mindestlohnkommission gibt es in Deutschland ein etabliertes Gremium, das über die Höhe des Mindestlohns befindet. Dies hat sich bewährt: In den letzten fünf Jahren haben die Vertreter der Sozialpartner vernünftige Ergebnisse erzielt, wie auch der Beschluss der Mindestlohnkommission diesen Sommer erneut gezeigt hat. Die Einführung neuer europäischer Kriterien zur Festlegung der Höhe von Mindestlöhnen sind deshalb falsch und abzulehnen.

Eine Stärkung der Tarifbindung und der Sozialpartnerschaft innerhalb der EU wird die Richtlinie keinesfalls erreichen. Ganz im Gegenteil: Die geplante Richtlinie schwächt die Tarifautonomie und die Sozialpartnerschaft, erschwert die Krisenbewältigung und verringert so Arbeitsmarktchancen. Statt neuer Regulierung wäre eine gezielte Stärkung der europäischen Sozialpartner angebracht gewesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

(BDA) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 2033-0
Telefax: +49 (30) 2033-1055
http://www.arbeitgeber.de

Ansprechpartner:
Julika Lendvai
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (30) 2033-1800
E-Mail: kommunikation@arbeitgeber.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel