Mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Homeoffice mehr Gewicht. Arbeitgeber sind bis 15. März 2021 verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause arbeiten zu lassen, wenn es die Aufgabe und die betrieblichen Abläufe ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Wohnung hierfür geeignet ist und die technischen Möglichkeiten wie Internetzugang […]
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