Seit dem 19. Juli 2026 ist großen Unternehmen in der EU die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe verboten. Das Vernichtungsverbot steht in Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1781, der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Als unverkauftes Verbraucherprodukt gilt nach Artikel 2 Nummer 37 auch Ware, die ein Verbraucher über sein Widerrufsrecht zurückgegeben hat. Damit […]
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