Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll Arbeitnehmern nach einer längeren Arbeitsunfähigkeitsperiode eine geordnete Rückkehr in ihren Betrieb ermöglichen. Im Idealfall profitieren von diesem Instrument beide: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ziel ist es, mit gesunden, motivierten und gut qualifizierten Beschäftigten überdurchschnittliche Arbeitsergebnisse zu erzielen. Soweit der Idealzustand. „Das BEM hält einige datenschutzrechtliche Fallstricke für Arbeitgeber bereit, die zweifelsohne […]
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