Kleidungsstücke und Mode-Accessoires von Influencern sind keine Betriebsausgaben und lassen sich somit steuerlich nicht absetzen. Die Details und welche seltene Ausnahme es gibt, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Manuela Schmidt in Berlin. Modebloggerin will Betriebsausgabenabzug einklagen Geklagt hat eine Influencerin und Bloggerin, die verschiedene Social-Media-Plattformen und Internetseiten betreibt. Bei ihrer Arbeit trägt sie oft hochwertige modische Kleidung und […]
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