Die Arbeitnehmerüberlassung ist durch ein Dreipersonenverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer charakterisiert: Verleiher und Entleiher schließen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜ-Vertrag/AÜV). Der Zeitarbeitnehmer ist über einen Arbeitsvertrag bei dem Personaldienstleister oder Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) als Mitarbeiter angestellt. Für die Zeit der Überlassung wird er zur Erbringung von Arbeitsleistung vorübergehend in einem Entleihunternehmen eingesetzt. Die Durchführung einer Arbeitnehmerüberlassung durch einen Personaldienstleister oder ein Zeitarbeitsunternehmen setzt […]
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