Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 04.02.2020, Az. 4 U 1942/18, klargestellt, dass die Eintrittspflicht der Sturmversicherung nicht dadurch aufgehoben wird, dass das versicherte Gebäude bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles so mangelhaft war, dass es auch ohne den Sturm eingestürzt wäre. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Kempf von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & […]
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