Ein ganz wichtiges Datum im Kalender der Roller-, Mokick-, Moped- und Mofa-Fahrer ist der 1. März. Jedes Jahr gilt es, an diesem Tag das neue Kennzeichen anzuschrauben. Der zweirädrige Untersatz ist zwar nicht steuerpflichtig, benötigt aber als Nachweis über die Haftpflichtversicherung ein vom Versicherungsunternehmen ausgehändigtes Versicherungskennzeichen. Der Wechsel ist eine gute Gelegenheit für einen Fahrzeug-Check! […]
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