Das Recht am gesprochenen Wort bzw. die Vertraulichkeit des Wortes ist im Strafgesetzbuch klar geschützt. Dennoch kommt es sogar in Personalgesprächen immer wieder zu rechtswidrigen Tonaufnahmen, die zum Teil sogar veröffentlicht werden. Eine solche Verletzung des Persönlichkeitsrechts sollte nie auf die leichte Schulter genommen werden – vor allem nicht im beruflichen Miteinander. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz […]
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