Nach einer einjährigen gesetzlichen Übergangsfrist gelten seit Beginn des Jahres 2018 die neuen Vorgaben hinsichtlich der Überprüfung der Scheinwerfereinstellung im Rahmen der Hauptuntersuchung. Seitdem dürfen nur noch Systeme zur Einstellung von Scheinwerfern genutzt werden, welche den Anforderungen der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie entsprechen (VkBl. Nr. 05/2014). Die Richtlinie unterstreicht die Bedeutung der Aufstellflächen des Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerätes (SEP) und des […]
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