Earn-out-Zahlungen sind erst zum Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr des Verkaufs entstandenen Verkaufsgewinn nicht. Wollen Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Betrieb in absehbarer Zeit verkaufen, können sie aufgrund der aktuell hohen Refinanzierungszinsen kaum den gewünschten Verkaufspreis zu erzielen. Daher greifen Verkäufer und Käufer vermehrt auf eine Earn-out-Klausel im […]
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