Mit der Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs müssen sich Landwirte, deren Ehe- oder Lebenspartner sowie mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings eine Befreiung möglich. Durch einen schriftlichen Antrag können sich Pflichtversicherte von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK), der berufsständischen gesetzlichen Alterssicherung, befreien lassen. Dazu müssen sie ein außerlandwirtschaftliches Einkommen vorweisen. Dieses […]
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