Im März 2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Seitdem haben schwer kranke Patienten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Erstattung von Cannabis-Medikamenten. Analysen von IQVIA zeigen, dass der anfangs beachtliche Anstieg abgerechneter Rezepte cannabis-haltiger Fertig- und Rezepturarzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte sich in den Folgemonaten abgeschwächt hat. Diese Entwicklung hängt aus Sicht mancher Experten mit der Ablehnung eines Teils der Anträge zusammen. Ferner werden auch Lieferengpässe, vor allem hinsichtlich Cannabisblüten, als Grund für die abgeschwächte Entwicklung angeführt.

Die Gesetzesänderung bedeutet für oftmals schwerkranke Patienten mit starken Schmerzen eine Chance auf Linderung, wenn andere Optionen nicht genug helfen.

Um Cannabispräparate zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen zu können, muss vorab ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) wird über die Bewilligung eines Antrags entschieden. Medienberichten zufolge[1] wurden die Anträge von den Krankenkassen bisher in über der Hälfte der Fälle genehmigt.

IQVIA hat auf Basis von Fakten aus dem Markt untersucht, wie viele GKV-Rezepte mit Cannabis-Verordnungen seit März 2017 als Fertig- oder Rezeptur-Arzneimittel sowie unverarbeitete Cannabisblüten abgerechnet wurden. Danach zeigt sich in der monatlichen Betrachtung mit Ausnahme des Septembers seit Juli nur noch ein einstelliger Zuwachs von Rezepten mit Medizinalhanf-Produkten (Abb. 1 zum Herunterladen). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Datengrundlage Rezepte bilden und somit mehrere Verordnungen auf einem Rezept z.B. nicht abgebildet werden.

Hinsichtlich einzelner Produktgruppen wurden fast jeden Monat mehr Rezepte für die mengenmäßig führenden Fertigarzneimittel (Sativex und Canames) abgerechnet, die aus mancher Sicht als vergleichsweise wirtschaftlich und in der Anwendung kontrollierbar (z.B. keine Dosierungsprobleme) gelten und bei denen keine Lieferschwierigkeiten auftreten.[2] Auch für cannabishaltige Zubereitungen ist eine monatliche Zunahme der Rezepte festzustellen. Bei unverarbeiteten Cannabisblüten, zu denen abgerechnete Verordnungen auf Rezepten seit Juni erfolgten, zeigt sich die Entwicklung hingegen uneinheitlich: nach einem stärkeren Zuwachs im Juli folgt eine leichte Zunahme im August, danach wieder ein größerer Anstieg im September und ein leichter Zuwachs im Oktober. Möglicherweise hängen diese Schwankungen mit den Liefermöglichkeiten zusammen.

Die insgesamt abgeschwächte Entwicklung führen manche Experten auf die Ablehnung eines Teils der Anträge durch die Krankenkassen zurück. Diese verweisen ihrerseits u.a. auf die Nichteinhaltung von Bedingungen für Cannabis-Verordnungen sowohl in medizinischer als auch in administrativer Hinsicht. Dazu gehörten bspw. nicht vorgesehene Krankheiten oder formale Unvollständigkeiten.[3]

[1] http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2017-12/hanf-therapie-cannabis-antraege-genehmigung-barmer-krankenkassenhttps://www.leafly.de/streit-um-therapiehoheit-weitet-sich-aus/

2 https://presseblog.aokplus-online.de/cannabis-auf-rezept/

3 http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/cannabis-auf-rezept-krankenkassen-bewilligen-mehrzahl-der-antraege-a-1185318.html; http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2017-12/hanf-therapie-cannabis-antraege-genehmigung-barmer-krankenkassen

Über IQVIA

IQVIA (NYSE:IQV) ist ein führender, globaler Anbieter von Informationen, innovativen Technologielösungen und Serviceleistungen im Bereich der klinischen Auftragsforschung, der Daten und wissenschaftliche Methoden nutzt, um Akteure in der Gesundheitsbranche darin zu unterstützen, bessere Lösungen für ihre Kunden zu finden. IQVIA entstand durch den Zusammenschluss von IMS Health und Quintiles, um die Kompetenzen in umfassenden Daten, fortgeschrittener Analytik, transformativen Technologien und therapeutischer Expertise zu bündeln und in leistungsfähige, differenzierte Angebote umzusetzen. Unter Nutzung der Fähigkeiten und Erfahrungen der IQVIA-Mitarbeiter arbeitet das Unternehmen daran, den Wandel des Gesundheitswesens vorauszudenken, um seine Kunden besser dabei unterstützen zu können, fit für die Zukunft zu sein. IQVIA ermöglicht es Unternehmen, ihre Konzepte von klinischer Entwicklung und Vermarktung zu optimieren, Innovationen im Vertrauen auf den Erfolg zu fördern und die Erzielung aussagekräftiger Resultate zu beschleunigen. IQVIA beschäftigt rund 55.000 Mitarbeiter in über 100 Ländern, die sich dafür einsetzen, das Potenzial von Human Data Science Wirklichkeit werden zu lassen. IQVIAs Konzept von Human Data Science wird von IQVIA CORE™ angetrieben und liefert auf der Basis umfangreicher Branchenkenntnisse einzigartige Entscheidungsgrundlagen in der Verknüpfung von Big Data, zukunftweisender Technologie und moderner Analytik. IQVIA ist weltweit führend in Datenschutz und -sicherheit. Bei der Generierung, Analyse und Verarbeitung von Informationen, die Kunden dabei unterstützen, Behandlungsergebnisse zu verbessern, nutzt das Unternehmen ein breites Spektrum an Technologien und Sicherheitsmaßnahmen. Das umfassende Know-how von IQVIA verhilft Unternehmen aus Biotechnologie, Medizintechnik, pharmazeutischer Industrie und medizinischer Forschung, staatlichen Einrichtungen, Kostenträgern und anderen Akteuren im Gesundheitswesen zu einem tieferen Verständnis von Versorgungsbedingungen, Krankheiten und wissenschaftlichen Fortschritten und unterstützt sie so auf ihrem Weg zu größeren Behandlungserfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf www.IQVIA.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IQVIA
Unterschweinstiege 2-14
60549 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 6604-0
Telefax: +49 (69) 6604-5000
http://www.iqvia.com/

Ansprechpartner:
Dr. Gisela Maag
Pressesprecherin
Telefon: +49 (69) 6604-4888
E-Mail: Gisela.Maag@iqvia.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel